Ein Regensburger Gastronom ist am heutigen Tag vor dem Amtsgericht Regensburg zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt worden. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Ihm wurde das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt in 42 tatmehrheitlichen Fällen vorgeworfen.
Der Mann muss zudem über 37.000 Euro an die AOK zahlen. In anderen Punkten des Verfahrens wurde er freigesprochen.
Die Verteidigung des Gastronomen hatte Freispruch gefordert. Nach dem Urteil kündigten seine Anwälte an, Rechtsmittel einzulegen. Das Urteil ist damit noch nicht rechtskräftig.
Eine Mitangeklagte wurde wegen Beihilfe zu einer Geldstrafe verurteilt. Auch in ihrem Fall ist das Urteil noch nicht endgültig.