Mo., 15.11.2021 , 13:35 Uhr

Corona-Pandemie

Maßnahmen beschlossen: 2G in Gastronomie und Beherbergung sowie Maskenpflicht

Das Bayerische Kabinett hat heute weitere Corona-Verschärfungen beschlossen. Damit reagiert der Freistaat auf die stark gestiegenen Infektionszahlen und die Überlastung der bayerischen Krankenhäuser.

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat die nächsten Tage als «Woche der Wahrheit» im Kampf gegen die vierte Corona-Welle ausgerufen. «Es ist die vielleicht letzte Chance um gegenzusteuern», sagte Söder am Montag nach einer Kabinetts-Klausur in München. Danach könne die Lage dramatisch und unkontrollierbar werden.

Die Pläne der künftigen Ampel-Koalition für die Pandemie-Bekämpfung begrüßte Söder als «Schritt in die richtige Richtung». Er verstehe weiterhin nicht, warum der Bund die epidemische Lage beenden wolle, die Länder aber entsprechende Beschlüsse fassen sollen.

«Was wir noch bräuchten, sind klare Regeln für die Drittimpfung», sagte der bayerische Regierungschef. Es bedürfe auch einer Regelung zur Haftungsfreistellung für Ärzte, um bereits fünf Monate nach einer zurückliegenden Impfung eine Auffrischungs-Spritze zu setzen. Die Impfpflicht für bestimmte Berufe etwa im Gesundheitswesen hält Söder ebenso für notwendig.

Söder machte noch einmal auf die ernste Situation in seinem Bundesland aufmerksam. «Wir stehen wie kaum eine Staatsregierung vor schweren Zeiten», sagte er. «Wären wir alle geimpft, mit hohem Prozentsatz, wären wir in einer leichteren Situation.» Tags zuvor hatte er bereits weiter verschärfte Eindämmungsmaßnahmen verkündet, darunter die Maskenpflicht auch in Bereichen, in denen nur Geimpfte und Genesene (2G) Zugang haben. «Am Ende geht es darauf hinaus: Es ist eine Art Lockdown für Ungeimpfte. Anders kann es gar nicht sein.»

Folgende Maßnahmen wurden zum 16. November beschlossen:

 

Auffrischungsimpfung nach fünf Monaten

Die vierte Corona-Welle ist eine Welle der Ungeimpften. Impfen ist und bleibt der wichtigste Weg aus der Pandemie. Vor diesem Hintergrund hat der Ministerrat bereits vergangene Woche die Wiederaufnahme des Betriebs der Impfzentren beschlossen. Bayern spricht sich für eine Auffrischungsimpfung bereits nach fünf Monaten nach der letzten Impfung aus. Sollte der Bund dafür den Rechtsrahmen nicht umgehend anpassen, wird der Freistaat bestehende Rechtsrisiken eigenständig absichern. Die Staatsregierung wird darüber hinaus ihre Impfkampagne weiter forcieren, um insbesondere bei Auffrischimpfungen (Booster) Bürgerinnen und Bürgern noch mehr niedrigschwellige Impfangebote nahe zu bringen.

 

Freihaltepauschale für Krankenhausbetten

Krankenhäuser, die von Anordnungen des Ärztlichen Leiters Krankenhauskoordinierung über die Freihaltung von Versorgungskapazitäten nach der Allgemeinverfügung Notfallplan Corona-Pandemie betroffen sind, erhalten hierfür aus Landesmitteln – zusätzlich zu anderen Corona-Hilfen von Bund und Freistaat – einen Entschädigungsbetrag von 300 Euro pro Tag pauschal für 5% ihre zugelassenen somatischen Betten (sog. Freihaltepauschale).

Die Zahlung wird für den Zeitraum vom 11. November 2021 bis 30. April 2022, längstens jedoch für die Dauer des Katastrophenfalls und einer entsprechenden Regelung in der Allgemeinverfügung zur Bewältigung erheblicher Patientenzahlen in Krankenhäusern; Notfallplan Corona-Pandemie gewährt.

 

dpa/Bayerische Staatskanzlei / MB

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