Fr, 06.11.2020 , 16:26 Uhr

Maskenpflicht an Schulen: Gesundheitsamt Regensburg reagiert

Das Gesundheitsamt Regensburg plädiert für eine pragmatische Handhabung der Maskenpflicht an Schulen. Es reagiert damit auf die Anordnung des Bayerischen Kultusministeriums, dass ab kommender Woche vorerst an allen Schularten – einschließlich der Grundschulen – eine Maskenpflicht auch im Unterricht gilt, und zwar unabhängig vom Inzidenzwert vor Ort.

Das Gesundheitsamt hat sich zuvor intensiv fachlich mit Professor Dr. med. univ. Michael Kabesch, Ärztlicher Direktor der Klinik St. Hedwig Regensburg, sowie dem Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde, Guido Judex, vom Zentrum für Kinder- und Jugendgesundheit Regensburg – ausgetauscht.

Die letzte Entscheidung trifft immer der jeweilige Lehrer

So können die Masken nicht nur – selbstverständlich – bei Essen und Trinken, sondern auch bei Lüftungspausen, beim Sport im Freien unter Abstandeinhaltung sowie allgemein auf dem Schulgelände im Außenbereich bei ausreichendem Abstand abgenommen werden. Damit wird den Anforderungen an den Infektionsschutz genüge getan, gleichzeitig kann so aber auch eine praxisgerechte und der Lebenswirklichkeit entsprechende Erleichterung für den Schulalltag erreicht werden.

„Für den Bereich der Schulen, und damit insbesondere auch für die Grundschulen werden vom Staatlichen Gesundheitsamt des Weiteren folgende Empfehlungen für die Umsetzung der Maskenpflicht ausgesprochen. Am Platz kann die Maske im Unterrichtsbetrieb oder in der Pause auf dem Schulgelände zum Zweck einer kurzen Trinkpause beziehungsweise auch für eine kurze Essenspause abgelegt werden. Ferner kann die Maske im Unterricht während des Lüftens abgenommen werden. Es wird empfohlen, soweit die Witterung dies zulässt, den Sportunterricht im Freien abzuhalten. Soweit bei kontaktfreien Sportarten der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden kann, kann auf die Verpflichtung zum Tragen einer Maske verzichtet werden. Für den Bereich des Schulhofes kann auf die Verpflichtung zum Tragen der Maske ebenfalls verzichtet werden, soweit der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten wird.“ Pressemeldung des Landkreises Regensburg vom 26. Oktober

pm/LS

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