Nach dem spektakulären Diebstahl des mehr als 2.000 Jahre alten keltischen Goldschatzes aus dem Kelten Römer Museum in Manching sind die Haftstrafen gegen vier Männer rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat die vom Landgericht Ingolstadt verhängten Strafen in vollem Umfang bestätigt.
Der Einbruch in das Kelten Römer Museum in Manching ereignete sich im November 2022. Dabei wurde ein Goldschatz mit mehr als 480 Münzen gestohlen. Der Fund gilt als größter keltischer Goldfund des 20. Jahrhunderts.
Die Angeklagten hatten als Bande mehrere Einbrüche begangen. Im Juli 2025 verurteilte das Landgericht Ingolstadt die vier Männer insbesondere wegen schweren Bandendiebstahls zu Haftstrafen zwischen vier Jahren und neun Monaten und elf Jahren. Einer der Männer wurde vom Vorwurf des Museumseinbruchs in Manching freigesprochen, weil ihm eine Beteiligung an dieser Tat nicht nachgewiesen werden konnte. Wegen anderer Einbrüche wurde er jedoch schuldig gesprochen.
Die Angeklagten hatten zu den Vorwürfen geschwiegen. Ihre Verteidiger hatten Freisprüche gefordert. Der größte Teil der Beute aus Manching ist bis heute verschwunden. Es wird befürchtet, dass der bedeutende archäologische Fund eingeschmolzen wurde. Ermittler des Bayerischen Landeskriminalamtes (LKA) suchten im Mai erneut in Mecklenburg-Vorpommern nach dem verschwundenen Gold. Dabei wurde gezielt ein Grundstück in Plate bei Schwerin durchsucht. Der vermisste Goldschatz wurde dort jedoch nicht gefunden.
dpa / MF