Mo., 14.02.2022 , 10:46 Uhr

Mainburg: Sperber aus Lebendfalle befreit - Ermittlungen gegen 71-Jährigen

Letzten Samstag, 12.02.2022, kurz vor 11.00 Uhr wurde der Mainburger Polizei ein in einer sog. Lebendfalle gefangener Sperber gemeldet.

Über die Naturschutzwacht wurde der Polizei bekannt, dass sich in einem Waldstück in der Nähe von Mainburg ein lebender Sperber in einer feststehenden Falle befand. Das Sperberweibchen, das offensichtlich versehentlich in die Falle geriet, wurde an Mitglieder des Landesbundes für Vogelschutz (LBV) übergeben und tierärztlich versorgt.

Gegen den Verantwortlichen, der die Falle mutmaßlich als Marder- bzw. Fuchsfalle betreibt, wurden Ermittlungen, u. a. wegen eines Verstoßes nach dem Tierschutzgesetz sowie dem Bundesnaturschutz eingeleitet. Ob für das Aufstellen der Falle eine Genehmigung vorlag, ist u. a. Gegenstand der weiteren Ermittlungen.

 

Greifvögel gelten in Deutschland als streng geschützte Tierarten – das Gesetz sieht empfindliche Strafen vor

Greifvögel sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt, d. h., es ist verboten, sie der Natur zu entnehmen, zu verletzen (beschädigen), zu töten, oder ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu beschädigen oder gar zu zerstören.

Bei den streng geschützten Tierarten sowie den europäischen Vogelarten gilt zusätzlich das Verbot, sie u. a. während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-, und Wanderungszeit erheblich zu stören. Nach dem Gesetz sind Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe möglich.

 

PP Niederbayern / MB

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