Di., 15.12.2020 , 17:47 Uhr

Lockdown in Regensburg: Publikumsverkehr bei der Stadt eingeschränkt

Durch den Corona-Lockdown schränkt die Stadt Regensburg den Publikumsverkehr deutlicht ein. Dies gilt bis voraussichtlich 10. Januar 2021. 

 

Die Kontaktaufnahme mit der Stadtverwaltung soll während des Lockdowns vorranging telefonisch oder per E-Mail erfolgen. So kann geklärt werden, ob das Anliegen im persönlichen Kontakt oder auf andere Weise (z. B. online) bearbeitet werden kann.

Betroffen sind alle Bereiche der Stadtverwaltung, insbesondere die Bürgerbüros, das Amt für öffentliche Ordnung und Straßenverkehr, das Amt für Soziales, das Amt für Jugend und Familie, die Ausländerabteilung, das Standesamt und die Städtische Bestattung.

 

Schließung zwischen den Jahren

Entsprechend dem Appell der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 13. Dezember 2020, den Grundsatz „Wir bleiben zuhause“ bundesweit umzusetzen, sind alle Dienststellen vom 23. Dezember 2020 bis einschließlich 3. Januar 2021, also für insgesamt vier Arbeitstage, geschlossen, mit Ausnahme der Bereiche der Daseinsvorsorge, wie beispielsweise Feuerwehr, Bestattung, Inobhutnahmestelle, Winterdienst oder Klärwerk. Die Verwaltung öffnet wieder nach den Feiertagen am 4. Januar 2021.

Aktuelle Infos zu den Möglichkeiten der Kontaktaufnahme finden sich in Kürze auf den Websites der jeweiligen Ämter und Dienststellen unter www.regensburg.de.

„Das ist seit ich denken kann das erste Mal, dass die Stadtverwaltung ihre Pforten über so lange Zeit schließt“, so Oberbürgermeisterin Gertrud Maltz-Schwarzfischer. Sie bitte alle Bürgerinnen und Bürger und auch die städtischen Beschäftigten für diese Maßnahme um Verständnis, die diese Zeit mit Urlaub oder Gleitzeit überbrücken müssen. „In der derzeitigen Situation ist es einfach geboten, alle Kontakte soweit wie möglich einzuschränken. Dies gilt eben auch für den Betrieb der Stadtverwaltung.“

 

 

Stadt Regensburg/MB

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