Im Nürnberger Prozess gegen sechs Beamte des Bayerischen Landeskriminalamtes (LKA) darf ein ehemaliger V-Mann als Nebenkläger auftreten. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg entschieden, wie ein Justizsprecher am Montag mitteilte. Die Richter hoben damit eine Entscheidung des Landgerichts auf, das den früheren Spitzel nicht als Nebenkläger zugelassen hatte.
Die LKA-Beamten sollen den V-Mann bei der Rockergruppe «Bandidos» in Regensburg eingeschleust haben und die kriminellen Machenschaften des Spitzels dann gedeckt oder sogar unterstützt haben. Dafür sollen sie Akten manipuliert und andere Ermittlungsbehörden nicht informiert haben.
V-Leute – Vertrauens- oder Verbindungspersonen – sind Informanten von Polizei oder Nachrichtendiensten. Sie liefern Informationen aus kriminellen Milieus, in die Ermittler sonst keinen Einblick hätten.
dpa/MF