Einer 45-Jährigen, die bei einer unbedachten Gleisüberquerung eine Schnellbremsung des Alex 357 von München nach Prag verursachte, kommt dies nun teuer zu stehen. Der Fall ereignete sich schon im April diesen Jahres. Die Deutsche nutzte einen inoffiziellen Fußweg am Stadtrand von Cham. Während ihr Begleiter noch vor dem Schotterbett stehen blieb, überquerte sie trotz des Verbotsschildes und des herannahenden Alex 357, der akustische Warnsignale gab, die Gleise.
Der aus München kommende Zug musste daraufhin eine Schnellbremsung einleiten. Eine an Bord befindliche Streife der Bundespolizei Furth im Wald verließ nach Stillstand den Zug, um die 45-jährige Frau zur Verantwortung zu ziehen. Diese flüchtete jedoch zusammen mit ihrem Begleiter.
Nach kurzer Verfolgung wurden beide Personen in der Nähe des Chamer Freibades gestellt. Beide waren geständig und räumten ein, den Zug gesehen und gehört zu haben. Trotzdem überschritt die Frau die Gleise. Die Bundespolizisten fertigten daraufhin eine Anzeige wegen fahrlässigen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr.
Die unbedachte Tat ging dabei noch äußerst glimpflich aus, da ein Zusammenprall des Zuges mit der 45-Jährigen mit großer Wahrscheinlichkeit für diese tödlich geendet hätte. Zum Glück hat sich auch keiner der Fahrgäste bei der Bremsung verletzt. In dem Fall wären vermutlich auch noch deutliche zivilrechtliche Forderungen auf die Frau zugekommen.
Das Amtsgericht Cham hat sie deshalb für Ihren Leichtsinn zu 750 Euro Geldstrafe oder ersatzweise 50 Tagen Haft verurteilt.
Durch das unerlaubte Überqueren von Gleisen und das Ignorieren von Hinweisschildern kommt es immer wieder zu Schnellbremsungen von Zügen und anderen gefährlichen Situationen im Bahnverkehr. Die Bundespolizei warnt ausdrücklich davor, solch gefährliche Abkürzungen zu nutzen. Oft geht es den Passanten nur im wenige Meter Wegersparnis, für die die eigene Gesundheit und die der im Zug reisenden Personen gefährdet wird.
pm