Fr., 28.02.2025 , 08:24 Uhr

Landtag: Kunstminister Blume entschuldigt sich für Versäumnisse bei NS-Raubkunst

Seit einigen Tagen ist der Umgang Bayerns mit NS-Raubkunst in der Kritik. Nun hat sich Kunstminister Blume entschuldigt.

Bayerns Kunstminister Markus Blume (CSU) hat im bayerischen Landtag Fehler im Umgang mit NS-Raubkunst eingeräumt und sich dafür entschuldigt. Er betonte, dass es nicht ausreiche, darauf zu vertrauen, dass alles bereits gut laufe. Opfer und deren Nachkommen dürften sich nicht wie Bittsteller fühlen. Ein umfassendes Maßnahmenpaket soll nun für mehr Transparenz und Tempo bei der Erforschung und Rückgabe von geraubtem Kulturgut sorgen.

Landtag beschließt Maßnahmenpaket

Der bayerische Landtag stimmte einstimmig für zwei Anträge von SPD, CSU und Freien Wählern, die eine schnellere und transparentere Aufarbeitung der Provenienzforschung fordern. Ein Antrag der Grünen wurde mehrheitlich abgelehnt. Spätestens bis zur Sommerpause sollen offene Fragen zu möglichen Raubkunstfällen beantwortet werden.

Blume betonte, dass dies der einzige Weg sei, der historischen Verantwortung gerecht zu werden. Man werde alles tun, um das NS-Unrecht soweit möglich wiedergutzumachen.

Externe Taskforce und zusätzliche Mittel

Nach einem kritischen Bericht der Süddeutschen Zeitung hatte Blume bereits eine Taskforce angekündigt, die die Provenienzforschung in den Bayerischen Staatsgemäldesammlungen vorantreiben soll. Dafür stellt der Freistaat eine Million Euro sowie zusätzliche Personalstellen bereit.

Zudem sollen alle staatlichen Museen und Sammlungen angewiesen werden, ihre Bestände zu inventarisieren, Akten zu digitalisieren und ein einheitliches System zur Erforschung der Herkunft der Kunstwerke zu entwickeln. Bis zum Sommer wollen die Abgeordneten eine Übersicht über noch ungeklärte Fälle haben.

Streit um die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen

Blume verteidigte die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen gegen Vorwürfe, Raubkunst zurückzuhalten oder Forschungsergebnisse systematisch zu verschweigen. Diese Darstellung sei nicht korrekt und habe der Sammlung geschadet.

Die Grünen sehen das anders: Susanne Kurz, kulturpolitische Sprecherin der Partei, lobte die Rolle der Medien, die Missstände aufgedeckt hätten.

Neue Schiedsgerichtsbarkeit geplant

Zudem ist die Einrichtung einer gemeinsamen Schiedsgerichtsbarkeit von Bund und Ländern geplant.

Dies hatte das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst bereits im Dezember 2024 bekannt gegeben. Die Grundlagen wurden durch das 21. Kulturpolitische Spitzengespräch im Oktober 2024 definiert.

Diese Schiedsgerichtsbarkeit soll im Streitfall entscheiden, ob ein Kunstwerk als NS-Raubkunst gilt. Die Maßnahme ist umstritten, soll aber Klarheit für Anspruchsteller schaffen und die Rückgabeprozesse beschleunigen.

Michael Piazolo (Freie Wähler) betonte die Dringlichkeit: 80 Jahre nach dem Ende des NS-Regimes sei man mit der Rückgabe von Kunstgegenständen viel zu spät dran. Viele Opfer seien bereits verstorben. Die Devise müsse lauten: „Im Zweifel für die Anspruchsteller.“

dpa

Korrektur, 3.3.25: Das neue Schiedsgericht wird nicht alleine durch den Landtag / den Freistaat Bayern ins Leben gerufen, sondern ist tatsächlich eine gemeinsame Schiedsgerichtsbarkeit von Bund und Ländern. Einen entsprechenden Satz haben wir korrigiert.

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