Im Landkreis Cham steigt der Inzidenzwert immer weiter an. Deshalb darf das Landratsamt nur von Personen betreten werden, die davor einen Termin vereinbart haben. Präsenztermine in der Behörde sollten aber generell so gut es geht vermieden werden.
Aufgrund der hohen Inzidenzzahlen im Landkreis weist das Landratsamt Cham nochmals ausdrücklich darauf hin, dass der Zutritt zur Behörde in Cham sowie den Außenstellen in Bad Kötzting, Roding und Waldmünchen nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist. Eine Terminvereinbarung „auf gut Glück“ vor Ort an der Bürgerservicestelle ist nicht möglich.
Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, bei Anliegen wieder verstärkt die kontaktlosen Kommunikationswege (telefonisch, schriftlich, E-Mail) zu nutzen.
Kunden, die persönlich und mit Termin vorsprechen, werden darauf hingewiesen, dass der Zutritt zum Landratsamt nur über den Haupteingang möglich ist und nach Betreten des Gebäudes eine Anmeldung beim Bürgerservice zu erfolgen hat. Im Landratsamt Cham gilt eine Maskenpflicht. Es sind medizinische Gesichtsmasken oder FFP2-Masken zu tragen. Diese müssen selbst mitgebracht werden.
PM