Fr., 21.05.2021 , 15:04 Uhr

Landkreis Regensburg: Weitere Öffnungsschritte für Kultur, Sport und Freizeit ab heute in Kraft

Der stabile Trend der Inzidenzwerte macht weitere Öffnungsschritte im Landkreis Regensburg möglich. Das betrifft kulturelle Veranstaltungen unter freiem Himmel, Sport im Innen- und Außenbereich, Fitnessstudios, Sportveranstaltungen im Freien sowie Freibäder. Die Detailregelungen ergeben sich aus den jeweiligen Rahmenkonzepten. Soweit Testnachweise vorgeschrieben sind, dürfen diese nicht älter als 24 Stunden sein.

Folgende weitere Öffnungsschritte sind ab heute, 21. Mai, möglich:

Kulturveranstaltungen

Erlaubt sind Kulturveranstaltungen im Freien mit maximal 250 Zuschauern (feste Sitzplätze). Dies gilt für kulturelle Veranstaltungen sowohl im professionellen Bereich als auch für Laien-und Amateurensembles ebenso wie für filmische Veranstaltungen. Für die Besucher gilt eine Testpflicht.

Sport

Zulässig ist kontaktfreier Sport im Innenbereich inklusive der Öffnung von Innenbereichen von Sportstätten; des Weiteren der Sport unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 25 Personen. Voraussetzung ist jeweils ein Testnachweis.

Fitnessstudios dürfen (auch wieder im Indoorsportbetrieb) für kontaktfreien Sport öffnen. Voraussetzung ist eine vorherige Terminbuchung sowie ein negativer Test der Besucher.

Bei Sportveranstaltungen im Freien (hierzu zählen auch Freiluftstadien mit überdachten Zuschauerplätzen) sind Zuschauer im gleichen Umfang und unter gleichen Voraussetzungen wie bei Kulturveranstaltungen im Freien (also Testpflicht, feste Plätze, höchstens 250 Zuschauer) zugelassen.

Freibäder

Freibäder können öffnen. Voraussetzung ist eine vorherige  Terminbuchung und ein Testnachweis.

Testnachweis

Für alle Testnachweise (POC-Antigentest, Selbsttest unter Aufsicht der jeweiligen Einrichtung oder PCR-Test) gilt, dass sie nicht älter als 24 Stunden sein dürfen.

Rahmenkonzepte

Die Detailregelungen zu diesen und allen bisherigen Öffnungsschritten enthalten die jeweiligen Rahmen- und Hygienekonzepte: 

Quelle: Landratsamt Regensburg / KH

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