Mi, 18.03.2020 , 07:36 Uhr

Landkreis Regensburg: Sozialamt und Ausländeramt mit Notbetrieb

Das Sozialamt des Landkreises Regensburg mit allen seinen Fachbereichen stellt ab Mittwoch, 18. März 2020, auf Notbetrieb um. Alle Anträge, Anfragen und andere Anliegen zu Sachverhalten können weiterhin per Post, per Telefax oder per Email an sozialhilfe@lra-regensburg.de gestellt beziehungsweise vorgebracht werden. Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter 0941 4009-219 möglich. Wie das Sozialamt mitteilt, werden für die Barauszahlung von Leistungen Termine vergeben. Die betroffenen Empfänger von Hilfen werden schriftlich über die jeweiligen Termine informiert, so die Auskunft der Landkreisbehörde. Die Überweisung der laufenden Leistungen werde zu den üblichen Zahlungsterminen erfolgen.

Betroffen von dieser Regelung sind folgenden Fachbereiche (mit Kontaktdaten):

·         Grundsicherung/Sozialhilfe: sozialhilfe@lra-regensburg.de

·         Wohngeld: wohngeld@lra-regensburg.de

·         Sozialer Wohungsbau: sozialer.wohnungsbau@lra-regensburg.de

·         Bafög/Aufstiegsfortbildung: ausbildungsfoerderung@lra-regensburg.de

·         Asylbewerberleistungen: soz-asyl@lra-regensburg.de

·         Bildung und Teilhabe: btl@lra-regensburg.de

Zur Ausgabe von LandkreisPässen wurde bereits eine eigene Pressemitteilung veröffentlicht. Persönliche Termine können für die Ausstellung oder Verlängerung eines LandkreisPasses ab sofort bis einschließlich 31. März 2020 nicht mehr vereinbart werden. Bereits ausgestellte LandkreisPässe gelten – unabhängig vom aufgedruckten Gültigkeitsdatum – vorläufig bis 30. Juni 2020 weiter. Neue LandkreisPässe können per Post beantragt und die relevanten Unterlagen in Kopie eingereicht werden. Bei Fragen zum Thema LandkreisPass stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialamtes des Landkreises gerne zur Verfügung: Landratsamt Regensburg – Sachgebiet Soziale Angelegenheiten, Telefon 0941 4009-180, E-Mail: landkreispass@lra-regensburg.de.

 

Ausländeramt stellt auf Notbetrieb um

Das Ausländeramt des Landkreises Regensburg stellt ab Mittwoch, 18. März 2020, auf Notbetrieb um. Anträge auf Verlängerung beziehungsweise Ersterteilung einer Aufenthaltserlaubnis können per Post oder per E-Mail an auslaenderamt@lra-regensburg.de gestellt werden. Diese Regelung gilt auch für die Verlängerung der Dokumente der Ausländer mit Asylbezug. Anträge auf Einbürgerung können auf dem Postweg eingereicht werden. Verpflichtungserklärungen können nach telefonischer Terminvereinbarung weiterhin abgegeben werden.

Persönliche Vorsprachen für Notfälle sind täglich während der eingeschränkten Öffnungszeiten des Ausländeramtes von 9 bis 11 Uhr nach telefonischer Terminvereinbarung unter 0941 4009-266 möglich.

Hier nochmals die allgemeinen Kontaktdaten des Landratsamtes:

Telefon: 0941 4009 0

E-Mail: poststelle@landratsamt-regensburg.de

Internet: www.landkreis-regensburg.de

 

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