Fr., 07.06.2024 , 15:32 Uhr

Landkreis Regensburg: Soforthilfen für Hochwasser-Geschädigte ab sofort beantragen

Bewohner des Landkreises Regensburg, die Schäden durch das Hochwasser haben, können eine Soforthilfe beantragen. Dies ist bis 31. August möglich.

Zur Unterstützung geschädigter Privathaushalte und nicht gewerblicher Vermieter, die durch die aktuellen Unwetterereignisse enorme Schäden erlitten haben, stellt das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat schnelle finanzielle Hilfen im Rahmen einer Soforthilfeaktion zur Verfügung: Die Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ und die Soforthilfe „Ölschäden an Gebäuden“ werden über das Landratsamt Regensburg abgewickelt.

Die Anträge können bis 31.08.2024 gestellt werden. Berechtigt sind entsprechend der staatlichen Vorgaben vom Hochwasser betroffene Privathaushalte. Der Zuschuss soll einen zeitnahen Ersatz von beschädigtem Hausrat ermöglichen.

Als Zuwendungsempfänger können sowohl Mieter als auch selbstnutzende Eigentümer in Frage kommen.

Neben den Soforthilfeprogrammen gibt es noch die Notstandsbeihilfen aus dem Härtefonds für Privatleute und Gewerbetreibende.

Alle Antragsformulare sind auf der Homepage des Landkreises hinterlegt: https://www.landkreis-regensburg.de/unser-landkreis/aktuelles/hochwasser/

 

Die Anträge können ab sofort per Post an das Landratsamt Regensburg, Altmühlstraße 3, 93053 Regensburg, „Projektgruppe Fluthilfe“ oder per Mail an fluthilfe@lra-regensburg.de versandt werden.

 

Landkreis Regensburg / MB

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