Wie der Landkreis Regensburg mitteilt, möchte das Landratsamt das Hotelschiff auch weiterhin für die Unterbringung von Asylsuchenden nutzen. Deswegen soll das Schiff Anfang August nach Donaustauf verlegt werden. Hintergrund ist ein Mietvertrag, der Ende Juli ausläuft. Laut Landrätin Tanja Schweiger stelle die Weiternutzung des Schiffes sicher, dass man weiterhin keine Turnhallen mit geflüchteten Menschen belegen müsse. Der Unterbringungsdruck sei für die Kommunen unverändert hoch, dem Landkreis würden im Monat durchschnittlich 30 Personen zugewiesen. Pro Monat müsse man also zwei Ein- bis Mehrfamilienhäuser anmieten, um keine zusätzlichen Notunterkünfte zu brauchen.
Landrätin Schweiger hatte den Bürgern in Bach an der Donau zugesichert, dass das Schiff nach sechs Monaten wieder ablegen würde. Vor Ort war die Unterbringung der Geflüchteten auf dem Schiff nicht unumstritten. Laut Landratsamt sei es aber auch bei den Festen in Bach zu keinen Schwierigkeiten gekommen. Wir hatten im TVA Journal mehrmals über die Situation berichtet.
MF
Aufgrund der weiterhin sehr angespannten Situation bei der Unterbringung von Asylsuchenden beabsichtigt das Landratsamt Regensburg, das Hotelschiff weiter zu nutzen. Dazu soll das Schiff Anfang August von Bach nach Donaustauf verlegt werden. Der bisherige Mietvertrag läuft Ende Juli aus. Den Bürgerinnen und Bürgern von Bach a.d.Donau, wo das Schiff seit Anfang Februar anliegt, hatte Landrätin Tanja Schweiger die Zusage gegeben, dass das Schiff nach sechs Monaten wieder ablegen wird.
Die Prüfung, ob die Anlegestelle in Donaustauf die Genehmigung als 24-Stunden- Liegeplatz erhalten kann, hat ergeben, dass dies möglich ist. Diese Genehmigung ist zeitlich befristet; sie gilt ausschließlich von August 2023 bis Februar 2024. Die Anlegestelle in Bach a.d.Donau verfügt – bereits seit 2009 – über eine ganzjährige Genehmigung als Liegeplatz. Im Januar 2023 war sie deshalb die einzige Anlegestelle im Landkreis, die für das Anlegen des Hotelschiffes in Frage kam.
„Die Weiternutzung des Schiffes“, so Landrätin Tanja Schweiger, „stellt sicher, dass wir wie bisher keine Turnhallen belegen müssen“. Denn der Unterbringungsdruck für die Kommunen sei unverändert hoch. Dem Landkreis würden monatlich im Schnitt 30 Personen zugewiesen. Was bedeute, dass pro Monat etwa zwei Ein- oder Mehrfamilienhäuser angemietet werden müssten, um keine zusätzlichen Notunterkünfte in Betrieb nehmen zu müssen. Seit 01.03.2023 konnten so zahlreiche Unterkünfte mit insgesamt 345 Plätzen in verschiedenen Gemeinden angemietet werden, jedoch seien auch diese bereits schon wieder verplant.
Gute Erfahrungswerte in Bach
Die bisherigen Erfahrungswerte mit der Nutzung des Schiffes als Notunterkunft sind gut. Es gab dort bisher keine nennenswerten Probleme. Weil gegen das Rauchverbot verstoßen wurde, sind beispielsweise drei Asylsuchende in andere Unterkünfte verlegt worden. Anders als im Vorfeld befürchtet, gab es auch bei den beiden in Bach stattfindenden Festen (Fischerfest, 150-Jahr-Feier der Freiwilligen Feuerwehr) keine Schwierigkeiten.
Die Belegung des Schiffes in Bach wuchs sukzessive auf, derzeit sind etwa 140 Asylsuchende untergebracht. Vereinbart war, generell nicht mehr als 150 Personen unterzubringen, die Maximalkapazität von 200 also nicht auszuschöpfen. Diese Regelung gilt jetzt auch für Donaustauf.
Bisher konnten fünf – bisher auf dem Hotelschiff untergebrachte – Asylsuchende in reguläre Arbeitsverhältnisse gebracht werden, unter anderem in der Gastronomie und in einer örtlich ansässigen Fischereigroßhandlung.
Pressemitteilung Landkreis Regensburg