Der Landkreis Regensburg hat am Donnerstag und Freitag (14.05.) bei der Corona-Inzidenz den Grenzwert von 100 unterschritten. Wenn dies bis Montag so bleibt, können nächste Woche umfangreiche Öffnungsmaßnahmen folgen.
Fünf Tage in Folge muss ein Landkreis oder eine Stadt den Grenzwert von 100 unterschreiten, damit Erleichterungen in Bezug auf die Corona-Regeln möglich sind. Beim Landkreis Regensburg wäre dies am Montag der Fall. Dann ergäbe sich folgendes Szenario.
- Die Regelungen der sogenannten Notbremse könnten ab Mittwoch, 19. Mai, 0 Uhr, aufgehoben werden. Dies betrifft etwa die dann nicht mehr geltende Ausgangssperre, Lockerungen bei der Kontaktbeschränkung, die Öffnung des Einzelhandels mit Terminbuchung aber ohne Testerfordernis, körpernahe Dienstleistungen ohne Testerfordernis oder gegebenenfalls auch Wechselunterricht beziehungsweise Präsenzunterricht mit Mindestabstand an allen Schulen. In den Kindertageseinrichtungen wäre wieder ein eingeschränkter Regelbetrieb möglich.
- Ab Donnerstag, 20. Mai, 0 Uhr, könnten Außengastronomie und Kulturstätten wieder öffnen sowie Erleichterungen beim Sport gelten. Hier ist aber Voraussetzung, dass das Bayerische Gesundheitsministerium die entsprechende Allgemeinverfügung des Landkreises genehmigt. Auch müsste der Inzidenzwert weiter stabil oder rückläufig sein. Die Allgemeinverfügung würde am 17. Mai dem Gesundheitsministerium vorgelegt. Würde die Genehmigung dann zeitnah erteilt, könnten die Öffnungsschritte ab dem „Tag 8“, also ab dem 20. Mai in Kraft treten.
- Ab Freitag, 21. Mai, 0 Uhr, könnten Beherbergungsbetriebe und weitere touristische Angebote wieder öffnen. Auch wären wieder Proben von Laien- und Amateurensembles zulässig.
Weitere Informationen folgen am Montag, 17. Mai.
Landkreis Regensburg/MB
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