Di., 17.03.2020 , 09:12 Uhr

Landkreis Regensburg: LandkreisPässe gelten bis 30. Juni weiter

Inhaber von LandkreisPässen müssen bis auf Weiteres nicht persönlich im Sozialamt des Landkreises vorsprechen, wenn die Geltungsdauer ausläuft und sie den Pass verlängern wollen. Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie gelten die ausgestellten Pässe – unabhängig vom aufgedruckten Gültigkeitsdatum – vorläufig bis 30. Juni 2020 weiter. Diese pragmatische Regelung hat das Landkreis-Sozialamt in Absprache mit Landrätin Tanja Schweiger getroffen, um Kunden und Mitarbeiter vor Ansteckungsrisiken in Schutz zu nehmen.

Auch bei der erstmaligen Beantragung von LandkreisPässen soll ein neuer Modus insofern gelten, als für die nächste Zeit auf ein Passbild verzichtet wird. Auch hier ist damit eine persönliche Vorsprache nicht mehr notwendig, so dass auch die Möglichkeit telefonischer Terminvereinbarungen nicht mehr angeboten wird. Die neuen LandkreisPässe können per Post beantragt und die relevanten Unterlagen in Kopie eingereicht werden. Dazu gehört die Kopie eines Lichtbildausweises, also beispielsweise Pass, Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsgestattung, sowie die Kopie des Ausgangsbescheids, der etwa vom Jobcenter, über Wohngeld oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ausgestellt wurde. Der LandkreisPass wird dem Antragsteller dann per Post zugesandt.

Über den abweichenden Gültigkeitszeitraum bei bestehenden Pässen wurden die Akzeptanzstellen von der Landkreisbehörde bereits informiert. Zu Einschränkungen bei der Inanspruchnahme der Vergünstigungen des LandkreisPasses dürfte es daher nicht kommen, so die Auskunft des Sozialamtes.

Hintergrund:

Aufgrund der bestehenden SARS-CoV-2-Pandemie sollen persönliche Kontakte auf das zwingend erforderliche Maß begrenzt werden. Dies dient dem Schutz der Kundinnen und Kunden sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landkreisverwaltung. Die ab sofort gültige Regelung zum LandkreisPass bietet eine erhöhte Sicherheit, ohne das Angebot einzuschränken. Inhaber des LandkreisPasses  erhalten von einer ganzen Reihe von Anbietern in Stadt und Landkreis Regensburg Vergünstigungen und Ermäßigungen in den Bereichen Freizeit, Kultur und Sport.

Hier gelten zwar derzeit die Einschränkungen zur Bekämpfung der SARS-CoV-2-Pandemie. Die wichtigste Ermäßigung des LandkreisPasses aber betrifft den Öffentlichen Personennahverkehr: Inhaber des Passes bekommen das „Öko-Ticket Landkreis“ des Regensburger Verkehrsverbundes (RVV) zum halben Preis. Die Busse sind trotz Corona in Betrieb, allerdings wird aufgrund der derzeitigen Schulschließungen nur nach Ferienfahrplan gefahren.

Kontakt:

Bei Fragen zum Thema LandkreisPass stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialamtes des Landkreises gerne zur Verfügung: Landratsamt Regensburg – Sachgebiet Soziale Angelegenheiten, Telefon 0941 4009-180, E-Mail: landkreispass@lra-regensburg.de.

 

Pressemitteilung Landkreis Regensburg

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