Fr, 17.03.2017 , 10:32 Uhr

Landkreis Regensburg: Geflügelpest-Restriktionen werden gelockert

Die bis dato bayernweit geltende Stallpflicht sowie das Ausstellungsverbot gelten auch im Landkreis Regensburg nur noch örtlich begrenzt. Somit sind auch wieder Ausstellungen und Märkte möglich. Eier können wieder als Freilandeier vermarktet werden. Hintergrund ist die Bitte des Umweltministeriums an die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden, die Maßnahmen zum Schutz des Nutzgeflügels an die aktuelle Lage anzupassen. Die erhöhten Biosicherheitsmaßnahmen auch in Kleinbetrieben gelten weiterhin.

Von der allgemeinen Aufhebung der Aufstallungspflicht ist im Landkreis lediglich das „Geflügelpest“-Beobachtungsgebiet Geiselhöring/Straubing-Bogen ausgenommen. Das Landratsamt Regensburg weist ausdrücklich darauf hin, dass hier sowohl die Stallpflicht als auch das Verbot für Ausstellungen, Märkte und Veranstaltungen ähnlicher Art von Geflügel und gehaltenen Vögeln anderer Arten bis einschließlich Montag, 20.03. 2017 gelten. Betroffen sind die Gemeinden Aufhausen, Mötzing, Riekofen und Sünching sowie den Markt Schierling mit insgesamt 27 Ortsteilen.

Weitere Aufhebung von Restriktionszonen

Das „Geflügelpest“-Beobachtungsgebiet Höllohe/Schwandorf und die damit verbundenen Einschränkungen für Geflügelhalter sind aufgehoben. Betroffen waren hiervon die Gemeinde Holzheim am Forst und die Märkte Kallmünz und Regenstauf. Auch in den noch bestehenden beiden „Wildvogelgeflügelpest“- Beobachtungsgebieten Stadt Regensburg (die Fristen hierfür enden am Donnerstag, 23.03.2017 beziehungsweise am Samstag, 25. 03.2017) hat das Landratsamt Regensburg Stallpflicht und Ausstellungsverbot aufgehoben.

Die Allgemeinverfügungen zur Aufhebung des „Geflügelpest“-Beobachtungsgebietes Höllohe/Schwandorf, des „Wildvogelgeflügelpest“-Sperrbezirkes Stadt Regensburg sowie zur Aufhebung der Stallpflicht und des Verbotes von Märkten und Ausstellungen finden Sie unter www.landkreis-regensburg.de , Rubrik: Aktuelles; ebenso Übersichtskarten über die noch bestehenden Restriktionszonen. Bei weiteren Fragen erteilt das Veterinäramt telefonisch Auskünfte. Kontakt: Landratsamt Regensburg, Abteilung Veterinäramt, Tel. 0941 4009 – 520, E-Mail: veterinaeramt@lra-regensburg.de ; Fax: 0941 4009 – 560.

 

Rückblick/vorläufige Bilanz: Insgesamt 4 Fälle von Geflügelpest im Landkreis RegensburgAmtstierärztliche Untersuchungen sind abgeschlossen

Insgesamt gab es im Landkreis Regensburg vier bestätigte Fälle von Geflügelpest (2 Fälle in Hausgeflügelbeständen, 2 Fälle bei Wildvögeln). Am Samstag, den 28.01.2017, wurde bei einer verendeten Hausgans aus dem Bestand eines Hobbygeflügelhalters im Markt Lappersdorf der erste Fall von Geflügelpest im Landkreis Regensburg bestätigt. Es folgten zwei Fälle von Wildvogel-Geflügelpest am Donnerstag, den 02.02.2017. Bei einer an der Naab (Gemeinde Pettendorf-Deckelstein) aufgefundenen Wildgans und bei einem an der Donau (Gemeinde Pentling-Unterirading) verendeten Schwan hatte das Friedrich-Loeffler-Institut ebenso die hochpathogene Form des Virus H5 N8 festgestellt. Das Landratsamt errichtete Geflügelpest- (Lappersdorf) beziehungsweise WildvogelgeflügelpestRestriktionszonen (Pettendorf und Pentling). Im Falle von vier verendeten Hühnern eines Hausgeflügelbestandes mit über 100 Tieren in der Gemeinde Zeitlarn wurde am 04.02.2017 die hochpathogene Form des Aviären Influenza Virus Subtyp H5N8 vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) in Greifswald nachgewiesen. Bereits nach Eingang der Verdachtsmeldung durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) am Freitagabend (03.02.2017) hatte das Veterinäramt umgehend die erforderlichen Maßnahmen laut Geflügelpestverordnung ergriffen. Der Bestand wurde sofort gesperrt, die Tiere im Verlauf des Samstags (04.02.2017) gekeult, Restriktionszonen wurden eingerichtet.

Von den amtstierärztlichen Untersuchungen in den „Geflügelpest“-Sperrbezirken (Lappersdorf und Zeitlarn) sowie in den „Wildgeflügelpest“-Sperrbezirken (Pentling, Pettendorf und Stadt Regensburg) waren insgesamt 148 Geflügelhaltungen betroffen. 61 Betriebe davon wurden labordiagnostisch untersucht; alle 1.580 Proben waren negativ. In den „Geflügelpest“-Beobachtungsgebieten wurden 21 Geflügelhaltungen klinisch untersucht. Epidemiologische Erhebungen wurden in 160 Betrieben Durchgeführt. Es gibt also derzeit keine weiteren Verdachtsfälle von Geflügelpest im Landkreis Regensburg.

Pressemitteilung/MF

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