Eigentlich hätten alle Fahrerlaubnisinhaberinnen und Fahrerlaubnisinhaber der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 ihren alten Papierführerschein – wenn dieser bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt worden war – bis spätestens 19. Januar 2022 in einen neuen fälschungssicheren EU-Führerschein umtauschen müssen. Die Innenministerkonferenz hat am 17. Januar nun beschlossen, in den Bundesrat einen Antrag zur Verlängerung der Umtauschfrist bis zum 19. Juli einzubringen. Auch werden – so ein weiterer Beschluss der Innenminister – Verstöße gegen die Umtauschpflicht vorerst nicht geahndet.
Wie der Leiter der Straßenverkehrsbehörde am Landratsamt Regensburg, Karl Remling, betont, sollen sich die Fahrerlaubnisinhaberinnen und –inhaber der Jahrgänge 1953 bis 1958 aber trotz der Fristverlängerung weiterhin um einen zeitnahen Umtausch bemühen. So könnten lange Wartezeiten am Fristende vermieden werden. Denn das Verfahren nehme einige Wochen in Anspruch. Wenn der alte Führerschein beispielsweise nicht von der aktuellen Wohnsitzbehörde ausgestellt wurde, sei eine sogenannte Kartenabschrift der ausstellenden Behörde erforderlich. Alleine das könne schon zwei oder drei Wochen dauern.
Landkreis Regensburg