Mi., 29.06.2022 , 13:06 Uhr

Landkreis Regensburg beauftragt Bewässerungskonzept für die Landwirtschaft

Der Klimawandel macht sich auch im Landkreis Regensburg bemerkbar. Mit einem Bewässerungskonzept sollen unter anderem der landwirtschaftliche Ertrag und gleichzeitig die Trinkwasserversorgung sichergestellt werden.

Aufgrund des fortschreitenden Klimawandels nehmen die Niederschlagsmengen in den Sommermonaten in großen Teilen des Freistaates Bayern – so auch im Landkreis Regensburg – immer weiter ab. Dazu kommen jährlich steigende Temperaturen in den Wachstumsperioden der landwirtschaftlich angebauten Kulturen.

Der Landkreis Regensburg möchte deshalb ein Bewässerungskonzept für die Landwirtschaft erstellen lassen. Die Kosten dafür werden zu 75 Prozent durch den Freistaat Bayern gefördert. Kürzlich übergab der Leiter des Wasserwirtschaftsamtes Regensburg, Josef Feuchtgruber, Landrätin Tanja Schweiger den Zuwendungsbescheid.

Mithilfe des Konzepts soll erarbeitet werden, wie die Bewässerung zur Sicherung des landwirtschaftlichen Ertrags – unter Berücksichtigung der Trinkwasserversorgung und anderen notwendigen gewerblichen und privaten Nutzungen – im Sinne der Gewässerökologie flächendeckend auf das verfügbare Grundwasser abgestimmt werden kann.

Ausschreibung und Auftragsvergabe für das Gutachten soll noch im Jahr 2022 erfolgen. Mit dem Ziel, dass dem Landkreis bis Ende 2023 das Bewässerungskonzept vorgelegt werden kann.

 

Hintergrund:

Im südöstlichen Landkreis können die Landwirte bisher das Grundwasser auf einer Fläche von 200 Quadratkilometern aus circa 1.800 wasserrechtlich genehmigten Brunnen mit einer maximal genehmigten Jahresentnahme von circa 5,5 Millionen Kubikmetern nutzen. Durch die zunehmenden Temperaturen und längeren Trockenzeiten hat sich in den letzten Jahren der Wunsch nach weiteren Brunnen und höheren Entnahmemengen im südöstlichen Landkreis verstärkt.

Nachdem aber die Grundwasserneubildung nicht mehr – wie vor 2001 – die Entnahmemengen kompensiert, hat das Bayerische Landesamt für Umwelt die Vorgabe erteilt, durch restriktivere Auflagen eine Wasserersparnis zu erreichen.

 

 

Landkreis Regensburg / MB 

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