Das Straßennetz im Landkreis umfasst 53 Kilometer Bundesstraßen, 356 Kilometer Staatsstraßen und 335 Kilometer Kreisstraßen. Entlang dieser Strecken landen jedes Jahr enorme Mengen Müll in der Natur.
Allein die reinen Entsorgungskosten betragen bei 260 Euro pro Tonne rund 20.800 Euro pro Jahr. Nicht eingerechnet sind dabei zusätzliche Personal- und Logistikkosten, die ebenfalls erheblich sind.
Besonders im Frühjahr sind umfangreiche Sammelaktionen notwendig. Insgesamt 30 Straßenwärter sind über einen Zeitraum von vier Wochen im Einsatz, um Müll entlang der Straßen einzusammeln.
Bei einer Wochenarbeitszeit von 38,5 Stunden summiert sich das auf 4.620 Arbeitsstunden, die ausschließlich für die Beseitigung illegal entsorgter Abfälle aufgewendet werden.
Trotz dieses Einsatzes reicht die eigene Personalstärke nicht aus. Deshalb müssen zusätzlich externe Firmen beauftragt werden, um die Müllmengen bewältigen zu können.
Ein besonderer Schwerpunkt der illegalen Müllentsorgung liegt im Bereich Kneiting in der Gemeinde Pettendorf. Dort wird seit längerer Zeit verstärkt Müll abgeladen.
Als Gegenmaßnahme wurde eine spezielle Hinweisbeschilderung angebracht. Sie soll auf das Problem aufmerksam machen und zur Sensibilisierung beitragen.
Dr. Richard Bosl, stellvertretender Bereichsleiter Straßenbau, findet deutliche Worte:
„Der Werteverfall in unserer Gesellschaft spiegelt sich leider auch in der Respektlosigkeit gegenüber unserer Natur wider. Neben den entstehenden Kosten ist die Geringschätzung der Umwelt und der Allgemeinheit nicht akzeptabel“.
Illegale Müllentsorgung ist kein Kavaliersdelikt. Je nach Umfang kann es sich um eine Ordnungswidrigkeit nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz oder sogar um eine Straftat nach dem Strafgesetzbuch handeln.
Bereits kleinere Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden. Bei größeren Ablagerungen oder der Entsorgung gefährlicher Abfälle drohen Geld- oder Freiheitsstrafen.
Auch das Wegwerfen von Müll aus dem Autofenster gilt als Ordnungswidrigkeit nach der Straßenverkehrsordnung. Wird dadurch der Verkehr gefährdet, kann dies nach dem Strafgesetzbuch mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden.
Das Staatliche Bauamt Regensburg und der Landkreis Regensburg richten daher einen eindringlichen Appell an die Bevölkerung: Müll gehört nicht in die Natur. Jeder Einzelne ist aufgefordert, Abfälle ordnungsgemäß zu entsorgen und Verantwortung für die Umwelt zu übernehmen.
PM Staatliches Bauamt Regensburg / TVA Onlineredaktion