Der Inklusionspreis des Landkreises Kelheim wird alle zwei Jahre verliehen und ist mit 2.000 Euro dotiert. Er würdigt herausragende Leistungen zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigungen. Vorschlagsberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger. Nominiert werden können Privatpersonen, Vereine, Initiativen oder Organisationen, die sich nachhaltig für inklusive Strukturen im Landkreis einsetzen. Einsendeschluss ist der 13. Juni 2025
Zur Orientierung bei der Auswahl potenzieller Preisträger können folgende Leitfragen helfen:
Ein Vorschlagsformular ist auf der Website des Landratsamts abrufbar oder direkt beim Zentrum für Chancengleichheit erhältlich. Die ausgefüllten Formulare können per E-Mail an behindertenbeauftragte@landkreis-kelheim.de gesendet werden.
Ein unabhängiges Vergabegremium, dem unter anderem Landrat Martin Neumeyer und Heike Huber, die Behindertenbeauftragte des Landkreises Kelheim, angehören, entscheidet über die Auswahl der Preisträgerinnen und Preisträger.
Im Jahr 2023 ging der Inklusionspreis an die Firma MAHLE Behr GmbH & Co. KG aus Neustadt an der Donau.
Bei Fragen steht Heike Huber unter der Telefonnummer 09441 207-1042 zur Verfügung.
PM Landratsamt Kelheim / LB