Mo., 27.07.2020 , 10:48 Uhr

Landkreis Kelheim: „Ungarische Familie“ sammelt illegal Abfälle

Immer wieder finden die Bürgerinnen und Bürger der Städte und Gemeinden im Landkreis Kelheim Wurfzettel in ihren Briefkästen, in denen eine „ungarische Familie“ ankündigt, eine Sammlung durchzuführen. „Wir nehmen alles, was Sie nicht brauchen“, steht darauf und eine lange Liste von Gegenständen, die gesammelt werden. Das Landratsamt Kelheim weist darauf hin, dass diese Sammlung illegal ist. Abfälle aus privaten Haushalten (also alles, was der Besitzer nicht mehr braucht und deshalb loswerden will) müssen nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz grundsätzlich dem zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, also dem Landkreis Kelheim, angedient, d. h. überlassen werden.

Ausnahmen gelten für nicht gemischte, nicht gefährliche Abfälle (z. B. Altkleider, Eisenschrott), wenn sie durch eine gemeinnützige oder gewerbliche Sammlung einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung zugeführt werden. Solche Sammlungen müssen aber vorher dem Landratsamt Kelheim angezeigt und die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung nachgewiesen werden. Die Sammlung der „ungarischen Familie“ wurde weder angezeigt und damit die schadlose und ordnungsgemäße Verwertung des Sammelgutes nicht nachgewiesen, noch ist aus den Angaben auf dem Wurfzettel eine Kontaktadresse zu entnehmen. Des Weiteren sind in der Auflistung von Dingen, die gesammelt werden, auch eine Vielzahl von Gegenständen enthalten, die wegen ihrer Zusammensetzung als gefährlicher Abfall eingestuft sind (z. B. Elektronikgeräte und Altfahrzeuge wie alte Mopeds und sogar Pkws). Diese müssen gesondert entsorgt werden, z.B. über die Elektrogeräte-Container auf den Wertstoffhöfen oder sperrige Abfälle über den kostenlosen Abholdienst für Sperrmüll bzw. bei Altfahrzeugen über anerkannte Annahme- oder Rücknahmestellen oder anerkannte Demontagebetriebe.

Auch muss davon ausgegangen werden, dass die Sammler die Gegenstände, die für sie nicht zu gebrauchen sind – sofern sie sie nicht einfach am Straßenrand stehen lassen – später irgendwo auf Parkplätzen oder in der freien Natur entsorgen. Zu den dadurch teilweise entstehenden Umwelt- und Sicherheitsproblemen müssen die Hinterlassenschaften dann auf Kosten der Allgemeinheit beseitigt werden. Sollte zurückverfolgt werden können, wer der Abfallerzeuger ist, also bei wem diese Abfälle entstanden sind bzw. wer sie zur Abholung bereitgestellt hat, können auch diese Personen für die illegale Entsorgung zur Verantwortung gezogen werden.

Des Weiteren erfolgt der Hinweis, dass es sich bei der „ungarischen Familie“ keineswegs – wie mit dieser Bezeichnung suggeriert – um einen Familienbetrieb handelt, dem mit einer „Spende“ aus wirtschaftlicher Not geholfen würde. Vielmehr handelt es sich um eine zumindest im süddeutschen Raum flächendeckend agierende Organisation, bei der eindeutig die Gewinnerzielung im Vordergrund steht.

Das Landratsamt Kelheim appelliert daher eindringlich an die Bürger, sich an dieser Sammlung nicht zu beteiligen. Für Fragen, ob eine Sammlung ordnungsgemäß ist, steht Ihnen die Sachbearbeiterin für Staatliches Abfallrecht, Jessica Krüger, Tel.Nr. 09441/207-4422, zur Verfügung. Bei Auskünften, wie Abfälle und alte Gegenstände richtig entsorgt werden können, ist Ihnen Manfred Meyer, Abfallberater des Landkreises Kelheim, Tel.Nr. 09441/207-1512, gerne behilflich.

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