Diese ist gesetzlich vorgeschrieben und keine freiwillige Maßnahme. Gerade im Ernstfall zählt jede Sekunde – Rettungsfahrzeuge müssen Unfallstellen so schnell wie möglich erreichen, um Verletzten helfen zu können. Voraussetzung dafür ist, dass alle Verkehrsteilnehmer richtig reagieren.
Bei stockendem Verkehr auf mehrspurigen Straßen – etwa auf Autobahnen oder Außerortsstraßen – muss sofort eine Rettungsgasse gebildet werden. Wer erst reagiert, wenn die Einsatzfahrzeuge bereits hinter einem stehen, handelt zu spät. Das ist nicht nur gefährlich, sondern kann auch teuer werden: Seit dem 19. Oktober 2017 droht bei Verstößen gegen die Pflicht zur Rettungsgasse ein Bußgeld von mindestens 200 Euro. Bei Gefährdung anderer erhöht sich die Strafe auf 280 Euro, dazu kommen zwei Punkte in Flensburg sowie ein einmonatiges Fahrverbot.
Die einfache Merkhilfe „Eins links – zwei rechts“ erklärt, wie die Rettungsgasse gebildet wird:
Bei zwei Fahrstreifen pro Richtung: Fahrzeuge auf der linken Spur fahren an den linken Fahrbahnrand, alle anderen an den rechten Fahrbahnrand.
Bei drei Spuren: Die Rettungsgasse entsteht zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen.
Bei vier oder mehr Spuren gilt ebenfalls: Immer zwischen der linken Spur und der danebenliegenden Spur eine Gasse freihalten.
Wichtig ist, dass alle Fahrer ihr Auto parallel zur Fahrtrichtung ausrichten. Das Heck darf nicht in die Rettungsgasse hineinragen. Außerdem sollte genügend Abstand zum Vordermann eingehalten werden, damit im Notfall flexibel reagiert werden kann.
Die Rettungsgasse muss ab dem Moment der Staubildung frei bleiben – nicht erst, wenn Blaulicht zu sehen ist. Denn sobald der Verkehr steht, ist es meist zu spät, um noch eine Gasse zu bilden. Nur wenn der Verkehr wieder flüssig läuft, darf die Gasse wieder aufgelöst werden.
Die Rettungsgasse ist ausschließlich für Hilfsfahrzeuge gedacht. Dazu zählen:
Rettungsdienst
Feuerwehren
Polizei
Abschlepp- und Bergungsdienste
Straßen- und Autobahnmeistereien
Technisches Hilfswerk (THW)
Andere Verkehrsteilnehmer – auch Motorräder – dürfen die Rettungsgasse nicht befahren, auch nicht zum schnelleren Vorankommen im Stau.
Der Verkehrssicherheitsbeauftragte des Landratsamts Kelheim ruft alle Autofahrer dazu auf, im Falle von Staus oder stockendem Verkehr verantwortungsvoll zu handeln und sich an die klaren Regeln zur Rettungsgasse zu halten. Nur so kann im Ernstfall schnelle Hilfe sichergestellt werden.
Pressemitteilung Landkreis Kelheim / MF