Mi., 27.09.2023 , 12:49 Uhr

Landkreis Kelheim: Sicherheitsmaßnahmen zur Geflügelpest aufgehoben

Das Landratsamt Kelheim teilt mit, dass die Sicherheitsmaßnahmen zur Geflügelpest aufgehoben wurden.

Das gegenwärtige HPAI-Geschehen (Geflügelpest) in Bayern hat sich entspannt. Das Verbreitungsrisiko für die Geflügelpest durch Wildvögel wurde mit der aktualisierten Risikobewertung durch das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit von hoch auf moderat heruntergestuft.

Aufgrund dieser Entwicklung kann das Landratsamt Kelheim die Allgemeinverfügung vom 22. November 2022 zu den Sicherheitsmaßnahmen aufheben.

Die erhöhten Biosicherheitsmaßnahmen auch für kleinere Betriebe, das Fütterungsverbot für Wildvögel sowie das generelle Verbot von Märkten und Ausstellungen wird damit aufgehoben. Die Beschränkungen für das Anbieten von Geflügel im Reisegewerbe bleiben weiterhin in Kraft.

Der Wortlaut der Allgemeinverfügung kann im Amtsblatt auf der Homepage des Landkreises (www.landkreis-kelheim.de) eingesehen werden.

 

Landratsamt Kelheim / MB

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