Di., 18.03.2025 , 14:31 Uhr

Landkreis Kelheim: Neue Regelung zur Schulwegkostenfreiheit für Gymnasien

Mit dem Wechsel des Gymnasiums Rohr i. NB in die Trägerschaft des Freistaats Bayern hat Landrat Martin Neumeyer eine neue Regelung zur Schulwegkostenübernahme getroffen. Diese erweitert die Wahlmöglichkeiten für Schülerinnen und Schüler im Landkreis Kelheim.

Für die Schuljahre 2025/26 bis 2027/28 können Schülerinnen und Schüler, für die das Gymnasium Rohr i. NB, Kelheim oder Mainburg die nächstgelegene Schule ist, unter bestimmten Voraussetzungen ein anderes Gymnasium im Landkreis Kelheim wählen. Voraussetzung dafür ist, dass die jeweilige Schule zustimmt und eine entsprechende Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr besteht.

Zusätzlich wurde eine Geschwisterregelung eingeführt: Kinder können künftig dieselbe Schule wie ihre älteren Geschwister besuchen.

Einmaliger Vorgang in Bayern

Der Übergang einer kirchlichen Schule in staatliche Trägerschaft ist in Bayern bisher einzigartig. Anders als bei Neugründungen gibt es in Rohr i. NB nur eine Übergangszeit von wenigen Monaten.

Die neue Regelung ermöglicht eine größere Auswahl für Familien und fördert den Wettbewerb zwischen den Gymnasien, was langfristig zu einer höheren Qualität beitragen kann.

Keine Mehrkosten für den Landkreis

Da das Deutschlandticket aktuell die Kosten der Schülerbeförderung abdeckt, entstehen durch die erweiterte Wahlfreiheit keine zusätzlichen Ausgaben für den Landkreis. Sollte das D-Ticket abgeschafft werden, entfallen die Übergangs- und Geschwisterregelung, jedoch ohne dass bereits aufgenommene Schülerinnen und Schüler die Schule wechseln müssen.

Für Fragen zur Schülerbeförderung steht der Landkreis Kelheim unter 📧 schuelerbefoerderung@landkreis-kelheim.de oder ☎ 09441-207 3525 zur Verfügung.

Landratsamt Kelheim / SP

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