Die PI Kelheim hat im Landkreis vereinzelt weitere Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkung in Bezug auf die Corona-Pandemie festgestellt.
Am 23.03.2020 wurden im Landkreis Kelheim insgesamt vier Verstöße gegen die aktuell geltende Ausgangsbeschränkung bzw. Betriebsstättenuntersagung zur Anzeige gebracht.
Während in der Stadt Kelheim ein Verstoß gegen die Ausgangsbeschränkung festgehalten wurde, so waren es in der Gemeinde Neustadt a. d. Donau zwei gleichgelagerte Fälle.
Zudem wurde in Bad Abbach ein Verstoß gegen die Betriebsstättenuntersagung festgestellt.
Bei der Polizei Kelheim ging auch am 23.03.2020 wieder eine große Anzahl von Anrufen von Bürgern ein, welche Fragen rund um das Thema Ausgansbeschränkungen hatten. Die Anrufer werden gebeten sich bei diesbezüglichen Fragen an das hierfür gedachte Bürgertelefon des Landratsamtes Kelheim (09441/207 3112) zu wenden. Alternativ können viele Infos auch über die Internetseite des Landkreises Kelheim abgerufen werden.
Pressemitteilung PI Kelheim