Di., 21.02.2023 , 10:39 Uhr

Landkreis Kelheim: Corona-Testzentrum des Landratsamtes schließt zum 28. Februar

Das Testzentrum des Landkreises Kelheim schließt Ende Februar.

Das Landratsamt Kelheim wird sein Corona-Testzentrum zum Ende des Monats schließen. Das teilt der Landkreis in einer Pressemitteilung mit. Bis dahin sind PCR-Testungen und Antigen-Schnelltests noch täglich von 10 bis 18 Uhr möglich- anschließend sollen diese kostenlosen Testansprüche für die Bürgerinnen und Bürger enden. Landrat Martin Neumeyer bedankt sich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die im Testzentrum beschäftigt waren. Seit 10. Februar gelten im Freistaat gelockerte Testregelungen.

MF

 

 

Die Mitteilung aus dem Landkreis Kelheim

Das Testzentrum des Landratsamtes Kelheim schließt zum 28. Februar 2023. Bis einschließlich dieses Stichtags sind PCR-Testungen und Antigen-Schnelltests noch täglich von 10 bis 18 Uhr im Schloßweg 3, 93309 Kelheim, möglich. Anschließend enden die kostenlosen Testansprüche für Bürgerinnen und Bürger.

„Ich möchte die Gelegenheit nutzen und mich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bedanken, die sich mit ihrer Tätigkeit im Testzentrum in den Dienst der gesamten Gesellschaft gestellt haben. Das Landratsamt hat seit 2020 zusammen mit verschiedenen Dienstleistern viele Testmöglichkeiten geschaffen. Mein Dank gilt hier auch den jeweils verantwortlichen Personen.“

Landrat Martin Neumeye

Seit 10. Februar gelten bayernweit gelockerte Testregelungen. Es reicht ein Selbsttest, der ohne Aufsicht vorgenommen wird, aus. Es ist kein Testnachweis einer offiziellen Teststelle mehr erforderlich.

Für Besucherinnen und Besucher von beispielsweise Krankenhäusern oder Senioreneinrichtungen ist ein Selbsttest ausreichend. Beschäftigte und Betreiber müssen zwei Mal pro Woche einen negativen Testnachweis erbringen. Auch hier ist ein Selbsttest ausreichend. Gänzlich ausgenommen von der Testpflicht sind Beschäftigte sowie Betreiber, die nicht auf Stationen oder in Bereichen mit besonders vulnerablen Patientinnen und Patienten eingesetzt sind. Kinder bis zum sechsten Geburtstag, Kinder, die noch nicht eingeschult sind, sowie Personen, bei denen die Testung ihren Zweck nicht erfüllen kann, sind ebenfalls von der Testpflicht ausgenommen.

Pressemitteilung Landkreis Kelheim

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