Do., 09.04.2020 , 18:11 Uhr

Landkreis Kelheim: Appell an die Bevölkerung zum Verhalten am Osterwochenende

Das Landratsamt Kelheim und die Polizeiinspektion in Kelheim und in Mainburg bittet die Bevölkerung mit Nachdruck, wenn möglich, zuhause zu bleiben und die Hygieneregeln einzuhalten (u.a. häufiges Händewaschen mit Seife). Es gilt im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, im Freistaat Bayern und damit auch im Landkreis Kelheim eine Ausgangsbeschränkung.

Sie dürfen ihre Wohnung bzw. Unterkunft u. a. nur zum Spazierengehen, Sport treiben bzw. zum Arztbesuch verlassen. Falls Sie Ihre Wohnung bzw. Ihre Unterkunft verlassen, dürfen Sie nur alleine oder mit Ihren Familienangehörigen spazieren gehen oder Sport treiben. Dabei sind die Abstandsregelungen zu einer dritten Person von mindestens 1,5 Meter strikt einzuhalten.

Es wird des Weiteren darauf hingewiesen, dass an den Osterfeiertagen (Karfreitag (10.04.2020), Ostersonntag (12.04.2020), Ostermontag (13.04.2020)) alle Einzelhandelsgeschäfte (Supermärkte, Bäckereien, Metzgereien) geschlossen sind.

Die Eindämmung des Corona-Virus muss weiterhin mit allen Mitteln auch über die Osterfeiertage gewährleistet sein.

Für die Einhaltung der Regeln zur Bekämpfung der Corona-Pandemie bedankt sich das Landratsamt Kelheim und die Polizeiinspektion in Kelheim und in Mainburg ganz herzlich!

Bitte bleiben Sie zuhause! Ihre Gesichtsmaske schützt den Nachbarn.

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