Wie der Landkreis Cham mitteilt, ist für Grenzpendler aus Risikogebieten – wie zum Beispiel Tschechien – ab sofort die wöchentliche Vorlage eines Corona-Testergebnisses vorgeschrieben. Dies ist im neuen Paragraph 3 der Einreise-Quarantäneverordnung verankert.
Wer also aus einem Risikogebiet regelmäßig mindestens einmal wöchentlich nach Bayern einreist, um sich dort aus beruflichen oder geschäftlichen Gründen aufzuhalten, muss sich somit wöchentlich auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus testen lassen.
Bezüglich der Vorlagepflicht der Testergebnisse bleibt es im Landkreis Cham aber beim bisherigen Vorgehen:
Die Grenzpendler sollen deshalb das jeweils aktuelle Testergebnis mitführen. Personen, die positiv getestet wurden und nach abgeleisteter Quarantäne beziehungsweise nach ihrer vollständigen Genesung wieder arbeiten, brauchen zukünftig keine Tests mehr durchführen. Diese sollen zum Nachweis bei Kontrollen das Schreiben des Gesundheitsamtes (Quarantäneanordnung nach positivem Test) mitführen.
pm/LS