Mo, 15.02.2021 , 13:50 Uhr

Landkreis Cham: Wer darf noch über die Grenze?

Seit Sonntag dürfen nicht mehr alle Pendler in den Landkreis Cham, sondern nur noch solche mit systemrelevanten Berufen. Wer das ist, wird vom Landratsamt benachrichtigt.

 

Ab sofort können nur noch solche Grenzgänger aus Tschechien zur Arbeit in den Landkreis Cham kommen, wenn sie eine systemrelevante Tätigkeit ausüben, einen gültigen negativen Corona-Test haben und sich nur auf direktem Weg von und zur Arbeit begeben.

Seit Sonntag, 14. Februar 2021, 0:00 Uhr, gelten an der deutsch-tschechischen Grenze verschärfte Einreiseregeln nach Deutschland mit Grenzkontrollen. Hintergrund ist die Einstufung von Tschechien als Virusvarianten-Gebiet. Im Landkreis Cham wird die Einreise an allen vier Grenzübergängen von der Polizei kontrolliert. Einreisen nach Deutschland sind nur noch in eng begrenzten Ausnahmefällen mit strengen Auflagen möglich. Grenzgänger können nur dann einreisen, wenn sie systemrelevante Tätigkeiten in systemrelevanten Betrieben ausüben und die sonstigen Vorschriften erfüllen, wie die engmaschige Testung alle 48 Stunden und die strikte Pendlerquarantäne auf dem Weg von und zur Arbeit.

Maßstab für die Feststellung systemrelevanter Betriebe sind die Leitlinien der Europäischen Kommission zur Ausübung der Freizügigkeit der Arbeitskräfte während des COVID-19-Ausbruchs (2020/C 102 I/03).  Darunter fallen zum Beispiel Tätigkeiten im Bereich der Gesundheit und der Pflege/Betreuung, der Infrastruktur und der Sicherheit, im Verkehrssektor und in der Herstellung und Verarbeitung von Lebensmitteln.

Das Landratsamt Cham wird ab sofort die betroffenen Unternehmen ermitteln und anschließend für jeden einzelnen berechtigten Grenzgänger eine Bescheinigung seiner „Systemrelevanten Beschäftigung“ ausstellen. Diese Bescheinigung ist ab Mittwoch beim Grenzübertritt vorzuzeigen. Die Dauer der Maßnahme hängt von der weiteren Entwicklung des Infektionsgeschehens ab.

Bis zum Mittwoch, 17.02.2021, 00.00 Uhr gilt eine Übergangsphase. In dieser Zeit wird den betroffenen Grenzgängern die Einreise – sofern sie die sonstigen Voraussetzungen erfüllen und insbesondere die nach den geltenden Vorschriften erforderliche negative Testbescheinigung vorweisen können – ermöglicht, wenn sie bei der Grenzkontrolle eine Kopie ihres Arbeitsvertrags vorweisen und glaubhaft machen, dass sie eine systemrelevante Tätigkeit ausüben.

IHK Regensburg bezieht Stellung

Zu den neuen Einreisebestimmungen für Grenzpendler hat sich auch die IHK Regensburg für Oberpfalz/ Kelheim geäußert. „Den Betrieben darf jetzt nicht die Luft zum Atmen genommen werden“, appelliert der Hauptgeschäftsführer der IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim Dr. Jürgen Helmes an die Verantwortlichen in der Landes- und Bundespolitik.

In einem Brandbrief hatte er im Namen von fünf grenznahen Wirtschaftskammern bereits am Freitag an Ministerpräsident Markus Söder um eine Lösung für die rund 23.000 Grenzpendler aus Tschechien nach Bayern unter Wahrung des Infektionsschutzes gebeten. „Die regionale Wirtschaft unterstützt Grenzkontrollen, eine Ausweitung des Testangebots auf bayerischer und tschechischer Seite sowie eine sichere Umsetzung der Einreiseverordnungen, weil uns das Infektionsgeschehen im Nachbarland große Sorgen bereitet. Wir sind froh, dass nach intensiven Verhandlungen am Wochenende zwischen den Grenzlandkreisen, München und Berlin in Teilbereichen noch Zugeständnisse an die Wirtschaft herausgehandelt werden konnten. Allerdings bereiten das gegenwärtige Chaos an den Grenzen zwischen Tschechien und Deutschland sowie der Rückstau am Brenner aus Italien wegen der Blockabfertigung vonseiten Österreichs den Unternehmen massive Probleme. Lieferketten sind bereits jetzt gestört und Mitarbeiter aus Tschechien fehlen.“

Probleme bereitet die gestern von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann an der Grenze in Schirnding angekündigte Übergangsfrist für die Einreise von Pendlern mit negativem Testergebnis bis Mittwoch. „Auf die Übergangsfrist haben sich viele Unternehmen verlassen, leider wird sie in der Praxis an der Grenze nicht umgesetzt. Der Ärger bei den Unternehmen ist deswegen groß. Die fehlenden Mitarbeiter führen in vielen Betrieben zu teils erheblichen Produktionsausfällen und Engpässen, Terminverzug oder Konventionalstrafen.“ Auch die kurze Antragsfrist auf Systemrelevanz stellt die Betriebe vor Herausforderung. Diese endet bereits zum heutigen Montag um 14 Uhr.

Von der Politik fordert die regionale Wirtschaft mehr Planbarkeit für die Umsetzung der Corona-Maßnahmen auch an der Grenze. Für die von Lieferketten- und Mitarbeiterausfällen betroffenen Betriebe plädiert sie für finanzielle oder steuerliche Hilfen vonseiten der Politik.

Seit Sonntag 0:00 Uhr können aus Tschechien, weiten Teilen Tirols und den anderen vom Robert-Koch-Institut als Virusvariantengebieten eingestuften Ländern und Regionen nur noch Grenzgänger nach Deutschland einreisen, welche in systemrelevanten Berufen tätig sind. Darunter fallen zum Beispiel Tätigkeiten im Bereich der Gesundheit und der Pflege/Betreuung, der Infrastruktur und der Sicherheit, im Verkehrssektor und in der Herstellung und Verarbeitung von Lebensmitteln. Die Einstufung erfolgt auf Basis einer Meldung der EU-Kommission und wird vonseiten der jeweils für die Unternehmen zuständigen Landratsämter und kreisfreien Städte vorgenommen. Diese stellen für jeden einzelnen Mitarbeiter eine Bescheinigung aus, welche er an der Grenze ab Mittwoch zusätzlich zum negativen Corona-Test vorweisen muss. Die Antragsfrist zur Systemrelevanz endet bereits am Montag, 15.02. um 14 Uhr!

Bis diesen Mittwoch, 17.02. 0:00 Uhr gilt eine Übergangsfrist. In dieser Zeit wird den betroffenen Grenzgängern die Einreise – sofern sie die sonstigen Voraussetzungen erfüllen und insbesondere die nach den geltenden Vorschriften erforderliche negative Testbescheinigung vorweisen können – ermöglicht, wenn sie bei der Grenzkontrolle eine Kopie ihres Arbeitsvertrags vorweisen und glaubhaft machen, dass sie eine systemrelevante Tätigkeit ausüben.

Zur Sicherstellung der Versorgung soll der Güterverkehr weiter aufrecht erhalten bleiben. Lkw-Fahrer im grenzübergreifenden Verkehr müssen ebenfalls einen negativen Corona-Test mitführen.

BMW und Audi ohne Lieferprobleme

Die bayerischen Autobauer BMW und Audi haben bisher keine größeren Probleme durch die Grenzkontrollen wegen der Corona-Pandemie. „Unsere Werke sind derzeit versorgt und produzieren planmäßig“, hieß es am Montag von BMW. „Erste Lieferungen konnten bereits die Grenzen passieren und sind ohne größere Verzögerungen in unseren Werken angekommen.“ Ein Audi-Sprecher erklärte: „Wir produzieren aktuell ohne Einschränkungen, beobachten die Lage und die weitere Entwicklung.“

Am Sonntag hatte der Verband der Automobilindustrie (VDA) gewarnt, dass durch zu erwartende Probleme an den Grenzübergängen die Automobilproduktion ab Montagmittag größtenteils zum Erliegen kommen werde. „Die Werke in Ingolstadt, Regensburg, Dingolfing, Zwickau und Leipzig sind als erste betroffen“, hieß es. Audi produziert unter anderem in Ingolstadt, BMW unter anderem in Dingolfing, Regensburg und Leipzig.

Auch beim Personal melden die beiden Hersteller keine größeren Probleme durch betroffene Pendler. Audi Ingolstadt liegt zu weit von der Grenze entfernt, um eine größere Zahl an Pendlern zu haben. Bei BMW gibt es zwar „einige Pendler, die von den Grenzkontrollen betroffen sind“. Ihre Zahl sei aber relativ gering.

 

dpa/PM/EK/MS

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