Di., 15.02.2022 , 11:08 Uhr

Landkreis Cham: Wollte Pfleger Senior ersticken? Frauenleiche exhumiert

Die Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft Regensburg führen aktuell Ermittlungen wegen des Verdachts eines versuchten Tötungsdeliktes durch einen Altenpfleger in einer Pflegeeinrichtung im Bereich Cham. Ein Tatverdächtiger wurde festgenommen. Gegen ihn wurde ein Unterbringungsbefehl erlassen.

Anfang Februar 2022 meldete sich eine verantwortliche Person einer Pflegeeinrichtung bei der Polizei und teilte mit, dass es in der Vergangenheit zu Gewalt eines Pflegers gegenüber einem Bewohners der Einrichtung gekommen sei. Am Abend des 01.02.2022 soll der 24-jährige deutsche Beschuldigte versucht haben, einen Senior in seinem Zimmer zu ersticken, indem er diesem ein Kissen auf den Kopf gedrückt habe. Durch eine Kollegin sei diese Handlung bemerkt worden, woraufhin der Beschuldigte letztlich vom Geschädigten abgelassen habe.

 

Beschuldigter in Bezirkskrankenhaus

Zwischenzeitlich hat die Kriminalpolizeiinspektion Regensburg in enger Absprache mit der Staatsanwaltschaft Regensburg die Ermittlungen übernommen. Am 08.02.2022 erging gegen den Beschuldigten durch das Amtsgericht Regensburg zunächst ein Untersuchungshaftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts des versuchten Mordes. Zwischenzeitlich bestehen aufgrund einer psychiatrischen Stellungnahme Anhaltspunkte dafür, dass der Beschuldigte bei der ihm zur Last liegenden Tat möglicherweise nicht uneingeschränkt schuldfähig war. Aus diesem Grunde wurde der Haftbefehl nunmehr in einen einstweiligen Unterbringungsbefehl umgewandelt und der Beschuldigte in ein Bayerisches Bezirkskrankenhaus eingeliefert. Die Pflegeeinrichtung sprach ihm aufgrund des Vorfalls die fristlose Kündigung aus.

 

Leichnam einer Frau exhumiert

Zudem überprüften Kripobeamte auch zurückliegende Todesfälle; der 24-Jährige arbeitete laut Staatsanwaltschaft rund zwei Jahre in dem Heim. Im Fall einer 80 Jahre alten Frau wurden die Ermittler stutzig: «Bei der Auffindung des Leichnams waren der Beschuldigte und zwei weitere Hilfskräfte anwesend, und da hat er sich extrem auffällig benommen», schilderte der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft, Thomas Rauscher.

Aus diesem Grunde wurde heute der Leichnam einer Frau, die im Jahr 2021 in der gleichen Pflegeeinrichtung verstorben ist, auf dem Friedhof in Furth im Wald exhumiert. Dieser soll nun rechtsmedizinisch untersucht werden.

Es sei aber völlig offen, ob die Frau, deren Leiche nun ausgegraben worden sei, überhaupt eines unnatürlichen Todes gestorben sei. Im Gegensatz zur Kissen-Attacke gebe es in diesem Fall keinen dringenden Tatverdacht gegen den beschuldigten Pfleger. Auch weitere Ungereimtheiten bei anderen Todesfällen seien bislang nicht aufgefallen. «Die Dame ist der einzige Fall, in dem wir konkret ermitteln.»

Der Beschuldigte hat sich gegenüber den Ermittlungsbehörden zu den Tatvorwürfen nicht eingelassen. Es wird darauf hingewiesen, dass für den Beschuldigten uneingeschränkt die Unschuldsvermutung gilt.

 

Nachtrag der PP Oberpfalz vom 17.02.2022

Die Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft Regensburg führen aktuell Ermittlungen wegen des Verdachts eines versuchten Tötungsdeliktes durch einen Altenpfleger in einer Pflegeeinrichtung im Bereich Cham. In diesem Zusammenhang werden auch zurückliegende Todesfälle routinemäßig untersucht. Hierzu wurde der Leichnam einer Frau exhumiert und obduziert. Nun liegen erste Ergebnisse vor.

Wie bereits berichtet, ermitteln die Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft Regensburg wegen des Verdachts eines versuchten Tötungsdeliktes. Einem 24-Jährigem wird vorgeworfen, dass er als Pfleger einer Pflegeeinrichtung einen Bewohner mit einem Kissen versucht hat zu ersticken. Gegen ihn wurde Unterbringungsbefehl wegen des Verdachts des versuchten Mordes erlassen. Routinemäßig werden nun zurückliegende Todesfälle untersucht.

Gestern, 16. Februar 2022, wurde in diesem Zusammenhang eine im Dezember 2021 verstorbene ehemalige Bewohnerin der Pflegeeinrichtung exhumiert und obduziert. Nun liegen erste Ergebnisse hierzu vor. Es wurden Verletzungen festgestellt, die nicht mit einem natürlichen Tod im Einklang stehen. Da das erkannte Verletzungsbild durch ein Sturzgeschehen erklärbar wäre, wird die damalige Auffindesituation des Leichnams unter Einbeziehung der nun neuen Erkenntnisse rekonstruiert. Anhaltspunkte für ein Ersticken liegen in diesem Fall nicht vor.

Es wird darauf hingewiesen, dass für den Beschuldigten noch immer uneingeschränkt die Unschuldsvermutung gilt.

 

PP Oberpfalz / MB

 

Das Statement der Polizei zu dem Fall:

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