Di, 02.02.2021 , 14:05 Uhr

Bayern: Sicherheitsmaßnahmen gegen Geflügelpest

Die Geflügelpest nähert sich Ostbayern. Ab Mittwoch tritt im Freistaat eine sogenannte Allgemeinverfügung mit Biosicherheitsmaßnahmen für Haus- und Nutzgeflügel in Kraft. Dies ist eine Vorsichtsmaßnahme zum Schutz der bayerischen Geflügelhaltungen. Bislang wurde die Geflügelpest bei Wildvögeln in Deutschland und Bayern nachgewiesen. Zu den Schutzmaßnahmen gehört auch das Verbot der Fütterung von Wildvögeln. Der Landkreis Cham und die Stadt Regensburg informieren die Bürger zu dem Thema.

 

Der Landkreis Cham informiert: 

In der im Amtsblatt für den Landkreis Cham Nr. 6 vom 2. Februar 2021 veröffentlichten Allgemeinverfügung werden Maßnahmen geregelt wie die Sicherung gegen unbefugtes Betreten, das Tragen von Schutzkleidung sowie konsequente Reinigung und Desinfektion. Die Anordnungen erfolgen anhand einer für Bayern entwickelten Risikobewertung auf Grundlage bundeseinheitlicher Beurteilungskriterien. Durch die konsequente Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen soll der Kontakt zwischen Wildvögeln und Haus- und Nutzgeflügel vermieden und so eine Einschleppung in die Hausgeflügelhaltungen verhindert werden. Mit der Allgemeinverfügung des Landratsamtes Cham werden auch sämtliche Geflügelausstellungen, -märkte und -schauen sowie Veranstaltungen ähnlicher Art verboten.

 

Für Menschen ungefährlich - Fütterungsverbot für Wildvögel

Für Menschen ist das Virus nach derzeitigen Erkenntnissen ungefährlich. Dennoch sollten tot aufgefundene Vögel nicht angefasst und vor allem Funde von Wildgeflügel (Gänse, Enten, Schwäne) dem Veterinäramt Cham gemeldet werden.

Zudem wird ein allgemeines Fütterungsverbot für Wildvögel (hierunter fallen Hühnervögel, Gänsevogel, Greifvögel, Eulen, Regenpfeiferartige, Lappentaucherartige oder Schreitvögel; Singvögel sind davon nicht betroffen) erlassen. Das allgemeine Fütterungsverbot ist darin begründet, dass die Übertragung und Verbreitung des Virus zum einen durch direkten Kontakt zwischen Wildvögeln und zum anderen durch Kontakt mit Kot und anderweitig viruskontaminierten Materialien verhindert werden soll. Die Fütterungsplätze stellen naturgemäß entsprechende „Hotpots“ dar, an denen viele Wildvögel zur gleichen Zeit zusammentreffen.

 

Mehr als 600 Fälle in Deutschland bestätigt

Insgesamt sind in Bayern derzeit vier Fälle bei Wildvögeln in den Landkreisen Starnberg, Passau, Landsberg am Lech, und Haßberge nachgewiesen. Deutschlandweit sind mehr als 600 Fälle amtlich festgestellt worden. Um eine weitere Ausbreitung der Geflügelpest in der Wildvogelpopulation rasch zu erkennen, wird in Bayern zudem das bestehende Wildvogelmonitoring konsequent weitergeführt.

Darüber hinaus hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) am 29.01.2021 einen einzelnen Geflügelpestausbruch in einem kleinen Hausgeflügelbestand mit rund 20 Hühnern im Landkreis Bayreuth bestätigt. Der Betrieb wurde von der dort zuständigen Kreisverwaltungsbehörde gesperrt und die Tiere gemäß der bundesweit gültigen Geflügelpest-Verordnung gekeult.

Das Landratsamt Cham weist darauf hin, dass nach derzeitigen Sachlage eine generelle Aufstallungspflicht noch nicht geboten ist. Sollte sich jedoch die allgemeine Gefährdung weiter vergrößern, könnte auch eine Aufstallungspflicht für Hausgeflügelhaltungen notwendig werden.

Für weitere Fragen steht das Veterinäramt am Landratsamt Cham zur Verfügung.

https://www.landkreis-cham.de/aktuelles-nachrichten/amtsblaetter/amtsblaetter-2021/

 

Landratsamt Cham/MB

Auch in der Stadt Regensburg gelten neue Schutzmaßnahmen:

Für das Stadtgebiet Regensburg bedeutet dies unter anderem, dass Geflügelstallungen gegen unbefugtes Betreten gesichert werden müssen, Schutzkleidung getragen werden muss und strikte Reinigungs-, Desinfektions- sowie weitere Hygienemaßnahmen eingehalten werden müssen. Außerdem wird für bestimmte Wildvögel ein allgemeines Fütterungsverbot im ganzen Stadtgebiet erlassen.

Die erlassene Allgemeinverfügung, in der alle angeordneten Maßnahmen nachgelesen werden können, kann unter https://www.regensburg.de/leben/gesundheit/tierseuchenbekaempfung eingesehen werden.

Eine Pflicht zur Aufstallung des Geflügels gilt derzeit für das Stadtgebiet ausdrücklich nicht.

Bei einer weiteren Verschärfung der Seuchenlage ist eine derartige Anordnung aber durchaus möglich. Aus diesem Grund bittet das Umweltamt der Stadt Regensburg die Geflügelhalter im Stadtgebiet bereits frühzeitig Überlegungen und Vorbereitungen für den Fall anzustellen, dass die Stallpflicht für Haus- und Nutzgeflügel angeordnet werden muss.

Das aktuelle, für Vögel hochpathogene (stark krankmachende) Vogelgrippevirus (aviäres Influenza A Virus des Subtyps H5N8) ist nach allen bisherigen Erkenntnissen nicht von Vogel zu Mensch übertragbar. Wer einen kranken oder verendeten Wildvogel (v.a. Wassergeflügel, Greifvögel und Eulen) findet, sollte dennoch unbedingt einen direkten Kontakt vermeiden und stattdessen unter Angabe des Fundorts und wenn möglich der Vogelart zeitnah die Veterinärabteilung des Umweltamtes (0941/507-3319; veterinaeramt.stadtregensburg@regensburg.de) informieren.

Außerhalb der Dienstzeiten nimmt die integrierte Leitstelle der Berufsfeuerwehr die Meldungen entgegen.

Weitere Informationen sind auf u.a. der Homepage des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/) zu finden. Außerdem steht die Veterinärabteilung des Umweltamtes für Fragen zur Verfügung.

 

Stadt Regensburg/MS

Der Landkreis Regensburg informiert ebenfalls über neue Schutzbestimmungen:

Im Landkreis Regensburg gelten seit Dienstag, 2. Februar 2021, verschärfte Regelungen für Geflügel-Halter. Mit einer Allgemeinverfügung wappnet sich der Landkreis gegen die hochansteckende Vogelgrippe, die sich nun auch in Bayern ausbreitet. Die Seuche ist nach derzeitigem Stand für Menschen ungefährlich, dennoch warnt das Veterinäramt davor, tote Tiere anzufassen. Entsprechende Funde sollen der Behörde gemeldet werden.

Ab sofort gelten strenge Sicherheitsvorschriften auch für Geflügelhalter mit kleineren Beständen bis zu 1 000 Stück Geflügel – nicht nur für große Zuchtbetriebe. Unter anderem müssen Ställe, Schutzkleidung und Transportfahrzeuge nach jedem Gebrauch gereinigt und desinfiziert werde. Außerdem müssen die Zugänge zu den Ställen besonders gesichert werden. Zu achten sei vor allem auch auf  Eintragswege wie kontaminiertes Futter, Wasser oder verunreinigte Einstreu und Gegenstände wie Schuhwerk, Schubkarren oder Fahrzeuge.

Gemäß der Allgemeinverfügung sind ab heute auch Ausstellungen, Märkte und sonstige Veranstaltungen, bei denen Geflügel und andere Vögel verkauft, gehandelt oder zur Schau gestellt werden, verboten. Zudem gilt im gesamten Landkreis ein Fütterungsverbot für Wildvögel.

Das Landratsamt weist darauf hin, dass Verstöße mit Geldbußen von bis zu 30 000 Euro geahndet werden können.

 

Landratsamt Regensburg/MS

Zur Übersicht

Das könnte Dich auch interessieren

02.05.2024 B20 Tunnel Deschlberg: Vollsperrung wegen Revisionsarbeiten vom 2. bis 6. Mai Von kommendem Freitag bis voraussichtlich Montag muss der Tunnel Deschlberg auf der B20 bei Furth im Wald wegen Revisionsarbeiten voll gesperrt werden. 01.05.2024 Cham: Personen als falsche Polizisten ausgegeben Falsche Polizisten haben am Dienstag Nachmittag versucht einem 83-jährigen unter einem Vorwand 63.000 Euro zu entlocken. 01.05.2024 Cham: Parfüm-Dieb erwischt Am Dienstag, den 30.04.2024 gegen 13:30 Uhr entwendete eine männliche Person aus dem Bereich Passau mehrere hochwertige Parfüms aus einem Drogerie Markt in der Rodinger Straße in Cham. Eine Mitarbeiterin Verfolgte den Dieb, bis dieser die gestohlene Ware zurück lies. Der Dieb konnte durch eine Streife der Polizeiinspektion Cham nach kurzer Zeit festgenommen werden. Der 01.05.2024 SSV Jahn testet im Sommer bei der DJK Vilzing Die Pressemitteilung: Vereinbart hat das Testspiel Vilzing´s technischer Leiter Andreas Bugl, im Lager der Schwarzgelben freut man sich sehr auf den Testvergleich mit dem Oberpfälzer Fußballaushängeschild. „Der Jahn hat sich in den letzten zehn Jahren großartig entwickelt, uns freut und ehrt es sehr, dass wir den Verein bei uns als Gast begrüßen dürfen,“ informiert Abteilungsleiter