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Landkreis Cham schreibt Denkmalschutz- und Umweltschutzpreis 2025 aus

Der Landkreis Cham vergibt auch im Jahr 2025 wieder seinen Denkmalschutzpreis und Umweltschutzpreis. Ausgezeichnet werden herausragende Maßnahmen und Projekte in den jeweiligen Bereichen. Bewerbungen und Vorschläge können bis Freitag, 30. Mai 2025 beim Landratsamt eingereicht werden.

Denkmalschutzpreis 2025: Engagement für historische Bausubstanz gewürdigt

Der Denkmalschutzpreis richtet sich an natürliche Personen, Vereine oder juristische Personen, die im Landkreis Cham wohnen oder dort aktiv sind. Auch auswärtige Bewerber können berücksichtigt werden – vorausgesetzt, ihr Einsatz kommt dem Landkreis zugute.

Voraussetzung ist eine detaillierte Beschreibung der Leistung oder Maßnahme im Bereich des Denkmalschutzes. Auch eine Begründung sowie die Einverständniserklärung der vorgeschlagenen Person sind erforderlich.

Der Geldpreis kann auf mehrere Preisträger verteilt werden. Zusätzlich erhalten alle Ausgezeichneten eine Urkunde. Die Auswahl erfolgt durch den Kreistag, auf Basis einer Vorprüfung im Landratsamt Cham. Maximal fünf Vorschläge werden in die engere Auswahl genommen. Die Preisverleihung übernimmt der Landrat persönlich.

Umweltschutzpreis 2025: Landkreis sucht nachhaltige Vorbilder

Zeitgleich wird der Umweltschutzpreis 2025 ausgeschrieben. Auch hier können natürliche und juristische Personen sowie Vereine Vorschläge einreichen oder sich selbst bewerben. Teilnahmeberechtigt sind ebenfalls nur Projekte mit Wirkung im Landkreis Cham.

Wie beim Denkmalschutzpreis ist eine Begründung der Bewerbung sowie eine Beschreibung der Maßnahme notwendig. Bei einem Vorschlag durch Dritte ist die Einverständniserklärung der betreffenden Person erforderlich.

Auch der Umweltschutzpreis wird als Geldpreis vergeben und kann auf mehrere Preisträger aufgeteilt werden. Neben dem Preisgeld wird eine Urkunde überreicht. Über die Vergabe entscheidet nach Vorprüfung ebenfalls der Kreistag in nichtöffentlicher Sitzung.

Eine wiederholte Verleihung des Umweltschutzpreises sowie des Denkmalschutzpreises ganz oder teilweise an denselben Preisträger ist erst nach Ablauf von fünf Jahren zulässig.

Bewerbungsschluss und Kontakt

Bewerbungsfrist für beide Preise ist Freitag, 30. Mai 2025. Die Unterlagen sind an das
Landratsamt Cham, Rachelstraße 6, 93413 Cham zu senden – unter dem jeweiligen Stichwort „Denkmalschutzpreis 2025“ oder „Umweltschutzpreis 2025“.

Ein Rechtsanspruch auf die Auszeichnung besteht nicht, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.landkreis-cham.de/.

Landkreis Cham / JM

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