Mi, 11.03.2020 , 15:50 Uhr

Landkreis Cham: Neue Regelungen für Veranstaltungen

Da Veranstaltungen mit vielen Menschen dazu beitragen können, das Coronavirus schneller in der Bevölkerung zu verbreiten, hat Bayern eine landesweite Regelung getroffen. Danach sind Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern zunächst bis zum Ende der Osterferien am 19. April 2020 nicht mehr zugelassen.

Wenn Veranstalter in diesem Zeitraum geplante Veranstaltungen mit mehr als 500 bis zu 1.000 Teilnehmern durchführen wollen, müssen diese Veranstaltungen dem Landratsamt Cham (ordnungsamt@lra.landkreis-cham.de oder Tel. 09971/78-216) gemeldet werden. Die Zulassung von Veranstaltungen in dieser Größenordnung ist nur nach Rücksprache und erfolgter Risikoabwägung durch das Landratsamt Cham möglich.

Bei Veranstaltungen unter 500 Personen muss jeder Einzelne eigenverantwortlich abwägen und entscheiden, ob diese durchgeführt oder besucht werden. Kriterien sind z. B. die Notwendigkeit der Veranstaltung, die Anzahl der Teilnehmer, die Zusammensetzung des Teilnehmerkreises, die Art und Dauer der Veranstaltung und der Ort der Veranstaltung (Freiluftveranstaltung, Belüftung der Räume, Hygienemaßnahmen usw.).

Auch bei sämtlichen Veranstaltungen mit weniger als 500 Teilnehmern sollten Veranstalter eigenverantwortlich prüfen, ob diese planmäßig durchgeführt, umorganisiert oder gegebenenfalls verschoben werden können. Eine Rolle spielt dabei die voraussichtliche Teilnehmerzahl und die Dringlichkeit der Veranstaltung. Im Zweifel ist für Veranstalter eher Vorsicht und Zurückhaltung geboten. Notwendige Teile unseres gesellschaftlichen Lebens und unserer Infrastruktur müssen aber natürlich aufrechterhalten werden.

Pressemitteilung Landkreis Cham

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