Mi, 21.11.2018 , 08:21 Uhr

Landkreis Cham: Mehrere Glätteunfälle im Bereich Roding

Am gestrigen Dienstag, 20.11.2018, gegen 09.30 Uhr, befuhr ein 21jähriger mit seinem Sattelzug die St. 2146 bei Rettenbach. Vor einer Linkskurve bremste der junge Mann sein Gespann ab, wobei selbiges aufgrund plötzlich auftretender Straßenglätte in diesem Bereich zunächst nach rechts ins Bankett und anschließend nach links in den Straßengraben rutschte.

Hierdurch verkanteten sich das Führerhaus und der Anhänger an der Böschung. Glücklicherweise wurde bei dem Unfall niemand verletzt. Am Lkw entstand Sachschaden. Ein Begrenzungspfosten wurde aus der Verankerung gerissen. Die Gesamtschadenshöhe wurde nach ersten vorsichtigen Schätzungen mit 10000 Euro beziffert. Die FFW Rettenbach war während der Unfallaufnahme zur Verkehrslenkung eingesetzt.

Erneuter Glätteunfall bei Walderbach endet mit einem Verletzten

Ebenfalls am gestrigen Dienstag, 20.11.2018, gegen 16.45 Uhr, fuhr ein 22jähriger mit seinem Opel  von Wald kommend in Richtung Walderbach, als er auf Höhe der Ortschaft Berg, – ohne Fremdbeteiligung – vermutlich aufgrund spiegelglatter Fahrbahn – nach links von der Fahrbahn abkam, sich überschlug und auf dem Dach landete. Der junge Mann wurde durch das Unfallgeschehen glücklicherweise nicht schwerer verletzt, dennoch war eine ärztliche Versorgung in einem Krankenhaus notwendig. Am Opel und am umgefahrenen Leitpfosten entstand ein geschätzter Gesamtschaden von ca. 5000 Euro. Die FFW Walderbach übernahm für die Zeitdauer der Unfallaufnahme die Verkehrsregelung rund um die Unfallstelle. Der Pkw wurde durch ein örtliches Abschleppunternehmen versorgt.

Die PI Roding weist darauf hin, dass aufgrund der kühlen Witterung, verbunden mit dichtem Nebel in den frühen Morgen- bzw. Abendstunden, vor allem an höher gelegenen oder wenig befahrenen Örtlichkeiten, Waldstücken sowie unübersichtlichen Kurven mit dem plötzlichen Auftreten von Straßenglätte zu rechnen ist. Sollten dahingehend noch keine Winterreifen aufgezogen sein, so wird dies dringend geraten. Darüber hinaus sollten die Beleuchtungseinrichtungen an den Fahrzeugen, auch an Fahrrädern, getreu nach dem Motto „Sehen und Gesehen werden“, auf Funktion überprüft werden. Die Überprüfung nimmt in der Regel jede KFZ-Werkstatt oder der TÜV – zumeist kostenlos – im Rahmen eines Lichttests vor.

Polizeimeldung

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