Mo., 02.03.2020 , 09:04 Uhr

Landkreis Cham: Keine behördlich angeordnete Quarantäne bei Ensinger

Gestern Abend haben Meldungen die Runde gemacht, dass sich zwei Mitarbeiter der Firma Ensinger aktuell Zuhause in Quarantäne befänden. Sie hätten Kontakt mit einer Person gehabt, die nachweislich mit dem neuen Corona-Virus Covid-19 infiziert sei.

Wie wir soeben vom Pressesprecher des Landratsamtes Friedrich Schuhbauer erfahren haben, gibt es aber keine behördlich angeordnete Quarantäne. Den zwei Mitarbeitern der Firma Ensinger sei lediglich empfohlen worden, am Montag zu Hause zu bleiben und Home-Office zu machen.

Sie hätten Kontakt mit einer Person aus Böblingen in Baden-Württemberg gehabt. Die Person sei aber bereits mit dem eigenen Auto abgereist.

Auch die Testergebnisse aus München geben Entwarnung: Weder die Person aus Böbling noch die beiden Mitarbeiter zeigen Symptome. Im Landkreis Cham gibt es also keine Infektionen mit dem Coronavirus.

 

Die Meldung des Landratsamtes Cham:

Das Gesundheitsamt Cham hat bisher (Stand Montag 2. März 2020, 12.00 Uhr) insgesamt 15 Personen auf eine Infektion mit dem neuartigen Coronavirus getestet. Die Testergebnisse waren in allen Fällen negativ.

Negativ getestet wurde auch ein Mitarbeiter der Ensinger GmbH Werk Böblingen, der Kontakt mit einem Infizierten hatte und sich vorübergehend im Werk Cham aufhielt. Die Kontaktpersonen in Cham wurden ermittelt und vorsorglich gebeten, kurzfristig im Home Office zu arbeiten. Eine Quarantäne wurde behördlicherseits nicht angeordnet.

Bei den 15 Getesteten handelt es sich vorwiegend um Rückkehrer aus Risikogebieten in Italien. Getestet werden nach den Vorgaben des RKI Personen, die entweder direkten Kontakt mit einem bestätigten Fall von COVID-19 hatten und Krankheitssymptome aufweisen, oder sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben und Krankheitssymptome aufweisen. Die aktuelle Liste der Risikogebiete wird auf der Internetseite www.rki.de ständig aktualisiert. Um die Untersuchungsmöglichkeiten nicht zu überlasten, sind diese Bedingungen einzuhalten. Das Gesundheitsamt Cham führt diese Untersuchungen in einem vom BRK bereitgestellten Container außerhalb der Diensträume durch. Der Verdacht wird durch einen Abstrich aus dem Rachen und einen anschließenden Labortest geklärt.

 

Corona-Container in Cham

 

Wie kann ich mich schützen?

Landrat Franz Löffler und das Gesundheitsamt weisen weiterhin auf die allgemeinen Schutzmaßnahmen hin.

Vor einer Infektion mit dem Coronavirus kann man sich und andere wie bei anderen infektiösen Atemwegserkrankungen, wie z. B. Grippe, mit den üblichen Hygieneempfehlungen am besten schützen:

Wenn ein bestätigter Fall vorliegen sollte, erfolgt eine häusliche Absonderung des Betroffenen oder –soweit er schwerer erkrankt ist- Isolationsunterbringung im Krankenhaus.

 

Weitere Informationen

Betroffene können sich nach vorheriger Anmeldung auch an das Gesundheitsamt am Landratsamt Cham (Tel. 09971/78-450), an ihren Arzt oder an das Krankenhaus wenden.

Am Bayerischen Landesamt für Lebensmittelsicherheit wurde unter der Nummer 09131/6808-5101 eine Telefon-Hotline eingerichtet. Antworten auf häufig gestellte Fragen zum neuartigen Coronavirus (2019-nCoV) findet man auch auf der Seite des Robert Koch Instituts https://www.rki.de, auf der Homepage des Bayer. Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege https://www.stmgp.bayern.de und des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit https://www.lgl.bayern.de/.

Zu Fragen des Schulbesuchs informiert das bayerische Kultusministerium https://www.km.bayern.de/.

Das Bayerische Familienministerium hat am 01.03.2020 die Empfehlungen für Eltern, deren Kinder eine Kita, eine Kindertagespflegestelle oder eine andere Gemeinschaftseinrichtung für Kinder und Jugendliche besuchen, aktualisiert https://www.stmas.bayern.de/aktuelle-meldungen

 

 

Berichterstattung zum Thema Coronavirus

NS

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