Do., 11.04.2024 , 13:48 Uhr

Landkreis Cham: Jetzt bewerben für Denkmalschutzpreis 2024

Der Landkreis Cham möchte auch im Jahr 2024 einen Denkmalschutzpreis verleihen und zwar für herausragende Leistungen oder Maßnahmen auf dem Gebiet des Denkmalschutzes.
Vom Kreistag wurden die Richtlinien für Teilnahmeberechtigung, Bewerbung und Ausschreibung beschlossenen. Bewerbungsfrist ist bis 31. Mai 2024.

Ausschreibung für den Denkmalschutzpreis des Landkreises Cham im Jahr 2024

Danach sind teilnahmeberechtigt alle Personen, Personengruppen, Vereine oder juristische Personen, die im Landkreis Cham wohnen bzw. ihren Wohnsitz haben. Auswärtige Personen können nur ausgezeichnet werden, wenn ihre Leistungen oder Maßnahmen im Landkreis wirksam werden. Eine wiederholte Verleihung des Denkmalschutzpreises ganz oder teilweise an denselben Preisträger ist erst nach Ablauf von fünf Jahren zulässig.

Die Vorschläge, die jedermann tätigen kann und die Bewerbungen sind bis spätestens Freitag, 31.05.2024 (Bewerbungstermin) an das Landratsamt Cham, Rachelstraße 6, 93413 Cham, mit dem Begriff „Denkmalschutzpreis 2024“ zu richten.

Der Vorschlag oder die Bewerbung ist zu begründen.

Die Leistung der Maßnahme soll dabei beschrieben und erläutert werden.

Für Vorschläge ist das Einverständnis des Genannten erforderlich. Die Einverständniserklärung des Genannten ist mit dem Vorschlag einzureichen.

Der Denkmalschutzpreis wird als Geldpreis vergeben. Er kann auf mehrere Preisträger entweder gleichmäßig oder gestaffelt aufgeteilt werden. Zusätzlich erhalten der oder die Preisträger eine Urkunde. Die eingegangenen Vorschläge bzw. Bewerbungen werden im Landratsamt unter Aufsicht des Landrats geprüft und dem Kreistag mit einer Stellungnahme und Empfehlung vorgelegt.

Bei mehr als fünf zulässigen Bewerbungen oder Vorschlägen müssen dem Kreistag nach der Vorprüfung maximal die fünf preiswürdigsten Vorschläge mit Stellungnahmen und Empfehlungen vorgelegt werden. Über die Empfehlung der Vorprüfung entscheidet dann der Kreistag in nichtöffentlicher Sitzung. Die Verleihung des Denkmalschutzpreises erfolgt durch den Landrat.

Auf den Denkmalschutzpreis besteht kein Rechtsanspruch. Der Rechtsweg ist für die Prüfung und Preisverleihung ausgeschlossen.

 

Foto: Verleihung Denkmalschutzpreis 2023

 

PM/VS

Das könnte Dich auch interessieren

04.03.2026 Furth im Wald: Wertvolle Münzsammlung bei Odachlosen entdeckt – Möglicher Einbruch? Teure Sammlermünzen geben der Polizei in Furth im Wald Rätsel auf. Die Münzen haben sie bei einer Kontrolle gefunden. Sie könnten gestohlen worden sein - eventuell ohne, dass der EIgentümer den Verlust bisher bemerkt hat. 03.03.2026 Wald: Seniorin versucht sich als Ladendiebin Zwei Hosen wollte eine Seniorin mitnehmen ohne sie zu bezahlen. 02.03.2026 Bad Kötzting: Mutige Passantin schlichtet Streit unter Jugendlichen Die Polizei sucht nach einer couragierten Fußgängerin, die eine Auseinandersetzung zwischen zwei Gruppen geschlichtet hat. 02.03.2026 Roding: Mit 150 km/h auf der Flucht – Verfolgungsfahrt nach Verkehrskontrolle Eine routinemäßige Verkehrskontrolle in Roding ist am Montagmorgen in einer riskanten Verfolgungsfahrt geendet. Die Polizei bittet jetzt um Hinweise von Zeugen, die von einem 21-Jährigen gefährdet worden sind.