Mi, 24.02.2016 , 16:38 Uhr

Landkreis Cham: Illegale Sammlung

In den letzten Tagen sind wieder Wurfzettel in den Briefkästen des Landkreises Cham aufgetaucht, mit denen die Bürger gebeten werden, die Sammlung einer „ungarischen Familie“ zu unterstützen.

 

Der Aufruf ist in mangelhaftem Deutsch verfasst und listet von Altkleidern bis Elektroschrott verschiedene Gegenstände auf, die gesammelt werden sollen. Der Tag und Zeitraum der Sammlung im jeweiligen Ort ist angegeben. Ein konkreter Hinweis auf den Veranstalter ist dagegen nicht zu finden.

Eine derartige Sammlung ist nach dem geltenden Abfallrecht anzeigepflichtig. Das Landratsamt überprüft im Anzeigeverfahren unter anderem die Zuverlässigkeit des Sammlers sowie die vorgesehenen Verwertungswege. Für die regelmäßig stattfindenden Sammlungen der „ungarischen Familie“ wurde eine derartige Anzeige nie vorgelegt. Die Verwertungswege der eingesammelten Abfälle bleiben im Dunkeln. So ist zu befürchten, dass nur gewinnbringende Gegenstände tatsächlich verwertet werden und wertlose Abfälle dagegen stehengelassen oder schlimmstenfalls in der Landschaft entsorgt werden. Ein Vorgehen gegen die illegalen Sammlungen gestaltet sich schwierig, da die Verantwortlichen regelmäßig nicht in Erfahrung gebracht werden können. Nur wenn Sammler auf frischer Tat ertappt werden, kann durch die Polizei direkt vor Ort ein Bußgeld erhoben werden.

 

Des Weiteren bestehen für bestimmte, als gefährlich eingestufte Abfälle (z.B. Altfahrzeuge, Elektroaltgeräte usw.) Überlassungspflichten. Diese Abfälle dürfen nur an dafür zugelassene Einrichtungen zur Entsorgung abgegeben werden, um eine ordnungsgemäße und schadlose Entsorgung zu gewährleisten. Verstöße gegen diese Überlassungspflicht können mit Bußgeld geahndet werden.

Wir empfehlen deshalb den Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Cham für die Entsorgung der auf den Wurfzetteln genannten Materialien die Sammeleinrichtungen, insbesondere die Wertstoffhöfe, der Kreiswerke Cham in Anspruch zu nehmen. Für Alttextilien und –schuhe eignen sich neben zugelassenen gewerblichen Sammlungen auch die Sammlungen ortsansässiger Vereine und im Landkreis Cham ansässiger caritativer Organisationen.

 

Hinweise und Rückfragen nimmt das Landratsamt unter 09971/78-370 oder unter umwelt@lra.landkreis-cham.de entgegen.

 

Pressemitteilung Landkreis Cham

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