Di., 18.04.2023 , 14:13 Uhr

Landkreis Cham: Geflügelpest bei Wildvögeln nachgewiesen - Schutzmaßnahmen gelten weiter

Das Landratsamt Cham weist darauf hin, dass wegen der Geflügelpest weiterhin die Biosicherheitsmaßnahmen und das Verbot von Märkten und Ausstellungen gelten.

Im Landkreis Cham wurden erstmals 2023 wieder Fälle von Geflügelpest (HPAI) – auch Vogelgrippe genannt – bei Wildvögeln amtlich bestätigt. Bei verendeten Lachmöwen wurde das Geflügelpestvirus vom Typ H5N1 vom nationalen Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut nachgewiesen.

Anders als in den Jahren zuvor tritt in Deutschland sowie auch in Bayern die Geflügelpest nicht mehr nur saisonal, sondern ganzjährig auf. Das Landratsamt Cham hat daher mit Allgemeinverfügung vom 19.10.2022 und Allgemeinverfügung vom 21.11.2022 für den Landkreis Cham erweiterte Biosicherheitsmaßnahmen sowie weitere Schutzmaßnahmen angeordnet, die bis auf weiteres gelten.

Die Biosicherheitsmaßnahmen für Geflügelhaltungen beinhalten insbesondere die Sicherung der Haltungseinrichtungen gegen unbefugtes Betreten, das Tragen von Schutzkleidung sowie konsequente Reinigung und Desinfektion zum Schutz vor Eintrag der Geflügelpest. Alle Geflügelhalter, auch solche mit kleinen Geflügelbeständen, müssen zusätzliche Aufzeichnungen, z. B. über verendete Tiere oder die Legeleistung von Hühnern, machen.

Darüber hinaus sind Märkte und Ausstellungen verboten. Wildvögel, mit Ausnahme der Singvögel dürfen nicht mehr gefüttert werden. Geflügelhändler ohne ortsfeste Niederlassung müssen beim Verkauf von Geflügel zudem einen Nachweis über eine tierärztliche klinische Untersuchung und im Falle von Enten und Gänsen einen Nachweis über eine negative virologische Untersuchung auf das Geflügelpestvirus vorlegen können.

Insbesondere zum Schutz vor Eintrag des Geflügelpestvirus in Haus- und Nutztiergeflügelbestände wird dringend gebeten, die oben genannten Maßnahmen strikt einzuhalten.

Eine Ansteckung von Menschen mit dem Geflügelpesterreger H5N1 über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bisher nicht bekannt geworden. Tote oder kranke Tiere sollten jedoch nicht berührt oder eingesammelt werden, sondern entsprechende Funde dem Veterinäramt Cham, Telefon Nr. 09971/78-224 gemeldet werden.

Für weitere Fragen steht das Veterinäramt am Landratsamt Cham unter der oben genannten Telefonnummer gerne zur Verfügung.

 

Landkreis Cham

 

 

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