Di., 18.04.2023 , 14:13 Uhr

Landkreis Cham: Geflügelpest bei Wildvögeln nachgewiesen - Schutzmaßnahmen gelten weiter

Das Landratsamt Cham weist darauf hin, dass wegen der Geflügelpest weiterhin die Biosicherheitsmaßnahmen und das Verbot von Märkten und Ausstellungen gelten.

Im Landkreis Cham wurden erstmals 2023 wieder Fälle von Geflügelpest (HPAI) – auch Vogelgrippe genannt – bei Wildvögeln amtlich bestätigt. Bei verendeten Lachmöwen wurde das Geflügelpestvirus vom Typ H5N1 vom nationalen Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut nachgewiesen.

Anders als in den Jahren zuvor tritt in Deutschland sowie auch in Bayern die Geflügelpest nicht mehr nur saisonal, sondern ganzjährig auf. Das Landratsamt Cham hat daher mit Allgemeinverfügung vom 19.10.2022 und Allgemeinverfügung vom 21.11.2022 für den Landkreis Cham erweiterte Biosicherheitsmaßnahmen sowie weitere Schutzmaßnahmen angeordnet, die bis auf weiteres gelten.

Die Biosicherheitsmaßnahmen für Geflügelhaltungen beinhalten insbesondere die Sicherung der Haltungseinrichtungen gegen unbefugtes Betreten, das Tragen von Schutzkleidung sowie konsequente Reinigung und Desinfektion zum Schutz vor Eintrag der Geflügelpest. Alle Geflügelhalter, auch solche mit kleinen Geflügelbeständen, müssen zusätzliche Aufzeichnungen, z. B. über verendete Tiere oder die Legeleistung von Hühnern, machen.

Darüber hinaus sind Märkte und Ausstellungen verboten. Wildvögel, mit Ausnahme der Singvögel dürfen nicht mehr gefüttert werden. Geflügelhändler ohne ortsfeste Niederlassung müssen beim Verkauf von Geflügel zudem einen Nachweis über eine tierärztliche klinische Untersuchung und im Falle von Enten und Gänsen einen Nachweis über eine negative virologische Untersuchung auf das Geflügelpestvirus vorlegen können.

Insbesondere zum Schutz vor Eintrag des Geflügelpestvirus in Haus- und Nutztiergeflügelbestände wird dringend gebeten, die oben genannten Maßnahmen strikt einzuhalten.

Eine Ansteckung von Menschen mit dem Geflügelpesterreger H5N1 über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bisher nicht bekannt geworden. Tote oder kranke Tiere sollten jedoch nicht berührt oder eingesammelt werden, sondern entsprechende Funde dem Veterinäramt Cham, Telefon Nr. 09971/78-224 gemeldet werden.

Für weitere Fragen steht das Veterinäramt am Landratsamt Cham unter der oben genannten Telefonnummer gerne zur Verfügung.

 

Landkreis Cham

 

 

Das könnte Dich auch interessieren

06.03.2026 Bad Kötzting: Zwei Mädchen von Auto erfasst Teenager laufen vor Auto Der Zusammenstoß ereignete sich in der Lamer Straße. Nach bisherigen Erkenntnissen wollten die beiden Mädchen die Fahrbahn überqueren. Dafür gingen sie zwischen Autos durch, die gerade an einer roten Ampel warteten. Kurz darauf liefen sie vor ein entgegenkommendes Auto und wurden frontal erfasst. Durch den Aufprall erlitten beide 13-Jährigen mittelschwere Verletzungen. Sie 06.03.2026 DJK Vilzing: Tobias Kordick hilft aus Die Pressemitteilung: Der mittlerweile 29-Jährige hatte ja im letzten Sommer eine Pause eingelegt. „Aufgrund der ellenlangen Ausfallliste ist diese Meldung für uns eine Wohltat,“ freut sich Abteilungsleiter Roland Dachauer über die Nachricht. „Tobi ist erst in dieser Woche von einem Auslandsaufenthalt zurückgekehrt, er ist aber wieder absolut beschwerdefrei, hat er uns signalisiert. So dass er 05.03.2026 Landkreis Cham stoppt Windkraftprojekt vorerst Die Energiewende im Landkreis Cham steht vor einer neuen Herausforderung: die Windräder werden vorerst nicht gebaut. Grund sind die aktuell niedrigen EEG-Zuschläge. 05.03.2026 Cham: Verduftet - Parfümdieb lässt Beute auf Flucht zurück Ein Ladendieb ist in Cham mit gestohlenem Parfum im wahrsten Sinne des Wortes "verduftet". Doch er wurde verfolgt.