Di, 26.02.2019 , 10:51 Uhr

Landkreis Cham: Ermittlungen nach Luchstötung abgeschlossen - Anklage

Nach den Luchstötungen im Landkreis Cham hat die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren mittlerweile abgeschlossen. Ein Teil der Tatvorwürfe ist mangels Tatnachweis eingestellt worden. Allerdings wird gegen einen Beschuldigten trotzdem vor dem Amtsgericht Cham Anklage erhoben. Laut Staatsanwaltschaft Regensburg wegen des unerlaubten Besitzes zweier verbotener Waffen und vorsätzlichem Nachstellen und Töten eines wild lebenden Tieres einer streng geschützten Art. Trotzdem betont die Staatsanwaltschaft, dass für den 53-jährigen Beschuldigten aus dem Landkreis Cham weiterhin die Unschuldsvermutung gilt.

„Der LBV gratuliert der Polizei zu den bisherigen Ermittlungsergebnissen, die unbestritten das Ergebnis eines großen Aufwands, hoher Methodenkompetenz und konsequenter Ermittlungsarbeit über einen langen Zeitraum sind. Es wäre ein Meilenstein für den Schutz des Luchses im Bayerischen Wald, wenn die Schuldigen für diese schändliche und verwerfliche Tat überführt und dem Gesetz entsprechend bestraft werden.“ - Dr. Norbert Schäffer, LBV-Vorsitzender

 

Regensburg/Cham: Anklage im Fall der getöteten Luchse

Die Mitteilung der Staatsanwaltschaft:

Wie bereits wiederholt in den Medien berichtet, wurden Mitte Mai 2015 vier vordere Gliedmaßen von Luchsen im Bayerischen Wald, Bereich Lamer Winkel, aufgefunden. Seither ermittelte die Staatsanwaltschaft Regensburg zunächst gegen Unbekannt, nach Eingang von Hinweisen in der Folge gegen einen konkreten Beschuldigten wegen des Verdachts der Jagdwilderei sowie wegen Verstößen gegen das Bundesnaturschutzgesetz und das Tierschutzgesetz.

Soweit dem Beschuldigten zur Last lag, die beiden Luchse, deren Vorderläufe im Mai 2015 aufgefunden worden waren, getötet zu haben, wurde das Ermittlungsverfahren gegen den Beschuldigten gemäß § 170 Absatz 2 StPO mangels Tatnachweis eingestellt.

Darüber hinaus wurden beim Beschuldigten Körperteile (Pfoten und Ohren) eines anderen Luchses sichergestellt. Dem Beschuldigten konnte auch nicht nachgewiesen werden, dass er für die Tötung dieses Luchses verantwortlich ist, sodass auch insoweit das Ermittlungsverfahren eingestellt wurde.

Schließlich konnte auch nicht nachgewiesen werden, dass der Beschuldigte in weiteren von ihm gegenüber einem Zeugen behaupteten Fällen Wildtiere illegal getötet hat. Konkrete Ereignisse konnten mangels geeigneter Spuren bzw. Beweismittel nicht mit der notwendigen Sicherheit - auch im Hinblick auf Tathandlung, Tatzeit und Tatort - festgestellt werden.

Im Zuge der sehr aufwendig geführten Ermittlungen ergab ein in Auftrag gegebenes Gutachten, dass die aufgefundenen vier Vorderläufe von zwei wild lebenden Europäischen Luchsen, vermutlich einem männlichen und einem weiblichen Tier stammten. Auf einen der Luchse sei bereits mindestens zwei Monate vor seinem Tod zweimal geschossen worden, wobei das Tier verletzt worden sei, aber offensichtlich noch fliehen konnte. Bei dem anderen Luchs wurden keine Beschussspuren an den Vorderläufen festgestellt.

 

Bei einer Vergleichsuntersuchung der in den Luchspfoten aufgefundenen Geschossteile und der beim Beschuldigten im Rahmen des Vollzugs einer richterlichen Durchsuchungsanordnung sichergestellten Munition konnte jedoch keine Übereinstimmung festgestellt werden. Ebenso wenig erbrachte die Vergleichsuntersuchung der aufgefundenen Luchspfoten mit den beim Beschuldigten sichergestellten Luchspfoten und Luchsohren eine Übereinstimmung.

Allerdings wurden im Rahmen der beim Beschuldigten erfolgten Durchsuchung weitere Beweismittel sichergestellt, aufgrund derer die Staatsanwaltschaft nunmehr Anklage wegen weiterer Tatvorwürfe erhoben hat.

Zum einen wurden im Anwesen des Beschuldigten ein Nachtsicht-/-zielgerät sowie ein Wurfstern aufgefunden. Dem Beschuldigten wird deshalb in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft der vorsätzliche Besitz zweier verbotener Waffen zur Last gelegt.

 

Zum anderen wurde in einem Waldgebiet eine sogenannte Lebendfalle aufgefunden und sichergestellt. Aufgrund der an der Lebendfalle gesicherten Spuren und weiterer Beweismittel besteht nach Auffassung der Staatsanwaltschaft der hinreichende Verdacht, dass der Beschuldigte mit Hilfe dieser Falle Luchsen nachstellte und jedenfalls im Zeitraum zwischen Juni 2014 und September 2016 einen Luchs fing, welchen er anschließend mit einer Kurzwaffe tötete. Die Staatsanwaltschaft legt dem Beschuldigten deshalb in ihrer Anklageschrift auch das vorsätzliche Nachstellen und Töten eines wild lebenden Tieres einer streng geschützten Art, strafbar nach dem Bundesnaturschutzgesetz, zur Last.

Unsere Berichterstattung

Luchse getötet: Verdächtiger ermittelt
Luchse: DNA Analyse abgeschlossen

Das Amtsgericht Cham hat nunmehr über die Zulassung der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft zu entscheiden. Trotz der jetzt erhobenen Anklage gilt für den 53-jährigen Beschuldigten aus dem Landkreis Cham weiterhin die Unschuldsvermutung.

 

„Es ist ein Skandal, wenn in Bayern vom Aussterben bedrohte Arten wie der Luchs wieder ausgerottet werden, während wir gleichzeitig von den viel ärmeren Ländern in Afrika und Asien gigantische Anstrengungen und wirtschaftliche Einbußen zum Schutz der Natur einfordern. Wir erkennen aber im vorliegenden Fall die professionelle Arbeit von Polizei und Staatsanwaltschaft an, die mit hohem Aufwand wie bei einer Mordermittlung betrieben wurde.“ - Claus Obermeier, Vorstand der Gregor Louisoder Umweltstiftung 

Der Fall:

Um Christi Himmelfahrt 2015 entdeckte ein Mitarbeiter des dortigen Luchsprojektes vier abgetrennte Luchspfoten in der Nähe von Fotofallen. Die Vermutung liegt nahe, dass die Pfoten absichtlich dort platziert wurden. Im Zuge dieses Falles wurde die bis dahin eher schleppende strafrechtliche Verfolgung derartiger krimineller Aktivitäten neu strukturiert und der Verfolgungsdruck erhöht, so mit einer Hausdurchsuchung bei einem Jäger in Lohberg. Hier wurden u.a. Luchstrophäen und Nachtsicht-Zielreinrichtungen gefunden.

Der Bayerische Wald wird von Wildtierbiologen als „Bermudadreieck“ bezeichnet. Regelmäßig verschwinden Luchse, die eigentlich ein Revier besetzt haben und danach auch standortstreu sind. Naturgemäß werden diese Reviere wieder von neuen Luchsen besetzt. Viele Luchse verschwinden spurlos, andere werden zufällig entdeckt. Im aktuellen Fall darf man von einem gezielten Auslegen ausgehen. Seit Jahren fordern Naturschutzverbände eine geeignete Struktur um derartige Fälle von Naturschutzkriminalität aufzuklären. Dafür sind gezielt ausgebildete Beamte notwendig, die die Fundorte als das behandeln was sie sind: Tatorte an denen kriminologisch Spuren gesichert und dokumentiert werden müssen.

 

Mitteilung Staatsanwaltschaft Regensburg / LBV Landesbund für Vogelschutz

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