Mi., 12.05.2021 , 16:57 Uhr

Landkreis Cham: Einreise nach Tschechien auch wieder möglich

Bayern hat den Weg für den sog. Kleinen Grenzverkehr mit den Nachbarländern wieder freigemacht: Personen, die sich weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder für bis zu 24 Stunden in den Freistaat Bayern einreisen, müssen nicht mehr in Quarantäne. „Das gilt nicht nur für Österreich, sondern auch für die Tschechische Republik, da beide Länder aktuell vom RKI als Risikogebiet eingestuft sind,“ stellen Landrat Franz Löffler und MdL Dr. Gerhard Hopp fest.

Die Einreise nach Tschechien ist nach den tschechischen Bestimmungen derzeit nur aus triftigem Grund möglich. Löffler und Dr. Hopp haben aber Signale aus tschechischen und bayerischen Regierungskreisen, dass dort ebenfalls über weitere Lockerungen im Rahmen des Kleinen Grenzverkehrs gesprochen wird. Sobald Näheres bekannt wird, wird das Landratsamt Cham darüber informieren.

Die Details sind in einer Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege (https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2021/315/baymbl-2021-315.pdf ) geregelt. Wer bei der Einreise typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 wie Husten, Fieber, Schnupfen oder Geruchs- und Geschmacksverlust aufweist oder sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von zehn Tagen vor der Einreise in einem Virusvarianten-Gebiet aufgehalten hat, muss aber die geltenden Bestimmungen (www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayEQV/true ), also eine 10-tägige häusliche Quarantäne, die erst frühestens nach fünf Tagen mit einem negativen Testergebnis beendet werden kann, einhalten. Allgemein von der Quarantänepflicht ausgenommen sind Einreisende, die seit mindestens 15 Tagen vollständig gegen Covid-19 geimpft sind und auf Verlangen einen Impfnachweis vorlegen können, oder die eine vorherige Corona-Infektion nachweisen können, wobei der zugrundeliegende PCR-Test mindestens 28 Tage, höchstens aber sechs Monate zurückliegt.

Die geltenden Einreisebestimmungen der Tschechischen Republik sind u.a. auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes (https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/tschechischerepublik-node/tschechischerepubliksicherheit/210456 ) erläutert. Da Deutschland aus der Sicht Tschechiens noch zur „Roten Zone“ gehört, ist die Einreise derzeit für Ausländer nur aus triftigen Gründen erlaubt. Zu den triftigen Gründen gehören u.a. Reisen zum Zweck der Berufsausübung oder Ausübung der unternehmerischen Tätigkeit (inkl. Pendler), triftige Familien- und Arztbesuche. Touristische Reisen und Besuche bei Freunden sind untersagt. Die Kategorisierung der Länder wird vom tschechischen Gesundheitsministerium jeden Freitag mit Gültigkeit ab dem folgenden Montag vorgenommen. Es bleibt abzuwarten, ob Tschechien hier zukünftig Deutschland einer anderen Kategorie zurechnen wird oder ob für den kleinen Grenzverkehr Ausnahmeregeln getroffen werden.

 

pm/MS

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