Fr., 08.05.2020 , 15:08 Uhr

Landkreis Cham: Bus- und Bahnbetrieb ab 11. Mai 2020

Der Landkreis Cham informiert über das Bus- und Bahnangebot ab Montag (11.5.). Das Zugangebot im Landkreis soll nochmals verstärkt und teilweise auch auf den Nebenstrecken wieder hochgefahren werden. Bei bestimmten Zugverbindungen werden jedoch auch in der nächsten Zeit noch Busse eingesetzt. So gilt beispielsweise auf der Nebenstrecke nach Waldmünchen der Schienenersatzfahrplan.

Die Mitteilung aus dem Landratsamt

Ab kommenden Montag wird das Zugangebot im Landkreis Cham nochmals verstärkt und auch auf den Nebenstrecken teilweise wieder hochgefahren. Auf der Nebenstrecke Cham – Bad Kötzting – Lam verkehren ab Montag in den Hauptverkehrszeitlagen wieder Züge. Aufgrund der Netzvorgaben können die Fahrzeiten geringfügig abweichen. Bei den Zeitlagen 15.28 und 17.28 Uhr ab Cham und 11.34 Uhr ab Lam verkehren weiterhin Busse. Bei den Zügen nach 18.28 Uhr gilt ebenfalls noch befristet der Busbetrieb. Am Wochenende stellt sich dann wieder der reine Busbetrieb ein, bevor dann ab 18. Mai wieder der Regelbetrieb mit Zügen ohne Einschränkung hergestellt wird.

Auf der Nebenstrecke nach Waldmünchen verkehrt vorerst weiterhin der bekannte Schienenersatzfahrplan. Beim morgendlichen Schülerzug kommt ein zweiter Bus zum Einsatz. Die Länderbahn plant hier ab 18. Mai ebenfalls wieder mit den Regelbetrieb.

Auf der Hauptstrecke Schwandorf-Furth im Wald fahren ab Montag wieder die beiden Regionalzugpaare RE 3590 und 3594 von Furth im Wald nach Nürnberg. Die RE-Züge 3589 und 3573 von Nürnberg nach Furth im Wald verkehren ebenfalls wieder nach regulärem Fahrplan.

Für die bereits seit Mitte März ausgefallen ALEX-Züge wird ab 18. Mai im nationalen Abschnitt zwischen Furth im Wald und Schwandorf ein Ersatzangebot installiert. In den ALX-Zeitlagen verkehren dann Regio-Shuttle, welche in Furth im Wald enden, aber die überregionale Anbindung verbessern.

Die Fahrpläne finden Sie auf der Homepage des Landkreises Cham oder bei der Länderbahn.

In Bus und Bahn gelten wie bisher die von der Staatsregierung und den Gesundheitsbehörden veröffentlichte Hygiene- und Verhaltensregeln. Die Abstandsregelung im ÖPNV ist dort einzuhalten, wo es die Besetzung es erlaubt.  Wird kein Mund- und Nasenschutzmaske getragen, kann dies mit einem Beförderungsausschluss, im äußersten Fall, mit einem Bußgeld geahndet werden.

Die Regelung gilt bis auf weiteres. Über mögliche Änderungen wird weiterhin zeitnah berichtet. Die aktuelle Entwicklung finden Sie immer auch in der Wohin-du-Willst-APP.

Pressemitteilung Landkreis Cham

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