Fr, 22.11.2019 , 10:29 Uhr

Landkreis Cham: Arbeiten an der B85 zwischen Altenkreith und Piendling

Das staatlliche Bauamt Regensburg informiert über den Ausbau der B85 zwischen Altenkreith und Piendling im Landkreis Cham. Dort wird ab kommenden Mittwoch der Verkehr auf die Gemeindeverbindungsstraße umgelegt.

 

Die Pressemitteilung:

Am kommenden Mittwoch, den 27.11.2019, startet eine neue Verkehrsphase. Der Verkehr der Bundesstraße 85 wird dann auf die bereits fertig gestellte Gemeindeverbindungsstraße zwischen Roding und Piendling umgelegt (Baustellenumfahrung). Diese Verkehrsphase dauert voraussichtlich bis August 2020.

Die Arbeiten für die Umlegung beginnen bereits am Dienstag mit dem Aufbau von Betonschutzwänden und werden am Mittwoch im Lauf des Tages abgeschlossen. Hierbei ist mit Verkehrsbehinderungen und Rückstauungen zu rechnen. Für erforderliche Markierungsarbeiten am Überleitungsbereich bei Piendling und an der Ampel bei Roding wird der Verkehr kurzzeitig durch die Polizei geregelt. Insbesondere an diesen beiden Stellen wird nach Inbetriebnahme der neuen Verkehrsphase um erhöhte Aufmerksamkeit gebeten.

Folgende, baustellenbedingte Verkehrsbeschränkungen sind zu beachten:

–    die Zufahrt zum Gewerbegebiet Kager-Nord und dem Verbrauchermarkt ist über den Kreisverkehrsplatz bei der Kaserne uneingeschränkt möglich. Im weiteren Verlauf wird die Zufahrtsstraße nicht an die Baustellenumfahrung angeschlossen (Sackgasse).

– die Gemeindeverbindungsstraße Wetterfeld – Roding wird nicht an die Baustellenumfahrung angeschlossen. Von Wetterfeld herkommend endet diese in Piendling (Sackgasse).

–    die Straße aus/in Richtung Obertraubenbach wird bei der bisherigen Einmündung in die Kagerstraße an die Baustellenumfahrung angeschlossen. Hier wird auch der langsame Verkehr (landwirtschaftlicher Verkehr, Mopeds, Roller, etc.) ausgeleitet, da die Bundesstraße 85 ab der Überleitung in Piendling Kraftfahrzeugstraße ist.

–    im Bereich der Baustellenumfahrung gelten baustellenbedingte Geschwindigkeitsbeschränkungen von 50 km/h bzw. 30 km/h.

–    die Zufahrt für die Anlieger und den landwirtschaftlichen Verkehr ist gewährleistet.

–    der begleitende Geh- und Radweg (Regentalradweg) wird im Zuge der Baumaßnahme ebenfalls fertiggestellt ist, kann allerdings erst ab Anfang Dezember in Betrieb genommen werden. Die bisherige Umleitung über den Standortübungsplatz ist dann nicht mehr erforderlich.

Für die nicht vermeidbaren Beeinträchtigungen bittet das Staatliche Bauamt Regensburg die Verkehrsteilnehmer um Verständnis. Es wird gebeten, die baustellenbedingten Einschränkungen bei den Fahrzeiten zu berücksichtigen. Alle Beteiligten sind bemüht, die Behinderungen so kurz wie möglich zu halten und die Arbeiten so zügig wie möglich abzuschließen.

Staatliches Bauamt Regensburg / MF

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