Der Fall eines Krankenpflegers aus Cham hat im Februar für Entsetzen gesorgt: Er soll einem Heimbewohner so lange ein Kissen auf den Kopf gedrückt haben, bis dieser rot angelaufen ist. Vor rund einem Monat hat die Staatsanwaltschaft Regensburg Anklage gegen den 24-Jährigen erhoben. Er wird wegen Körperverletzung und Misshandlung Schutzbefohlener angeklagt. Da ihm aber psychische Störungen nachgewiesen wurden, ist er möglicherweise nur eingeschränkt schuldunfähig. Das Landgericht Regensburg entscheidet jetzt, ob es zu einer Hauptverhandlung kommt. Der junge Mann stand auch im Verdacht, mehrere Heimbewohner getötet zu haben. Dieser konnte nach Ermittlungen nicht bestätigt werden.
JM
Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat am 23.09.2022 Anklage zum Landgericht Regensburg gegen einen 24-jährigen Altenpfleger wegen gefährlicher Körperverletzung in Tateinheit mit Misshandlung Schutzbefohlener erhoben. Der Angeschuldigte steht im dringenden Verdacht, am Abend des 01.02.2022 einem 68-jährigen pflegebedürftigen Heimbewohner ein Kissen auf den Kopf gedrückt zu haben, bis dieser im Gesicht rot anlief, den Angriff jedoch sodann beendet zu haben. Der Geschädigte trug keine bleibenden Verletzungen davon.
Soweit während der Ermittlungen der Verdacht aufkam, dass der Angeschuldigte zudem für den Tod weiterer Personen verantwortlich sein könnte, hat sich der Verdacht nicht erhärtet.
Wie gemeldet (Pressemitteilung vom 15.02.2022) ermittelten Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft Regensburg seit Anfang Februar 2022 gegen einen Altenpfleger eines Pflegeheims in Cham. Dieser stand aufgrund des vorausgehend geschilderten Angriffs vom 01.02.2022 und verschiedener Äußerungen, er könne alle Menschen umbringen, im Verdacht, möglicherweise für vorausgegangene Todesfälle in der Pflegeeinrichtung verantwortlich zu sein. Aus diesem Grunde wurden circa 15 Todesfälle einer genaueren Beurteilung unterzogen, was auch zu drei Exhumierungen nebst anschließender rechtsmedizinischer Untersuchung der Leichname führte. Der Tatverdacht hat sich bislang jedoch in keinem der weiter untersuchten Fälle erhärtet, so dass unter Berücksichtigung des Beschleunigungsgrundsatzes hinsichtlich der Tat vom 01.02.2022 die öffentliche Anklage zu erheben war.
Hinsichtlich der Tat vom 01.02.2022 geht die Anklage nach Aktenlage davon aus, dass diese „lediglich“ die Tatbestände der gefährlichen Körperverletzung und der Misshandlung von Schutzbefohlenen erfüllt.
Soweit ursprünglich ein versuchtes Tötungsdelikt im Raum stand, geht die Anklage zu Gunsten des Angeschuldigten davon aus, dass er von einem etwaigen Tötungsversuch freiwillig zurückgetreten ist (strafbefreiender Rücktritt). Wie bereits berichtet, kam während des Angriffs des Angeschuldigten auf den Geschädigten eine Pflegehelferin in dessen Zimmer. Sie wirkte verbal auf den Angeschuldigten ein. In der Folge ließ der Angeschuldigte von weiteren potentiell tödlichen Handlungen ab, obwohl ihm solche möglich gewesen wären, ohne dass ein körperliches Eingreifen seitens der Pflegehelferin erfolgte.
Der Angeschuldigte befindet sich weiterhin in einstweiliger Unterbringung in einem Bezirkskrankenhaus. Eine ausführliche forensisch-psychiatrische Begutachtung ergab verschiedene Diagnosen, die möglicherweise dazu geführt haben, dass der Angeschuldigte bei Tatbegehung nur eingeschränkt schuldfähig war.
Der Angeschuldigte hat sich im Rahmen der Ermittlungen dahingehend eingelassen, dass er sich an die Tat lediglich bruchstückhaft erinnern könne und einen „Aussetzer“ gehabt habe.
Es wird darauf hingewiesen, dass für den Angeschuldigten weiterhin uneingeschränkt die Unschuldsvermutung gilt. Das Landgericht Regensburg wird nunmehr über die Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung entscheiden müssen.
Staatsanwaltschaft Regensburg