In der zentralen Wasserversorgungsanlage in Teilen von Rettenbach und Brennberg ist der Grenzwert für E. coli und coliforme Bakterien überschritten worden. Dadurch kann es zu einer Beeinträchtigung der Trinkwasserqualität kommen. Das Wasser entspricht nicht den mikrobiologischen Anforderungen der TrinkwV, gem. § 6 Anlage 1 Teil I. Es ist kein Trinkwasser und darf bis auf Weiteres für den menschlichen Gebrauch nur in abgekochtem Zustand verwendet werden.
Die Abkochanordnung des Gesundheitsamts Cham gilt für den Ortskern Rettenbach sowie für diese Rettenbacher Ortsteile: Aumbach, Aumbrunn, Bergershof, Brieberg, Eitenzell, Grubmühle, Haag, Haagthann, Haslhof, Herrenthann, Kastell Windsor, Langau, Neumühle, Röhrenhof, Schmalzgrub, Schrollmühle, See und Taubenberg. Außerdem betroffen ist der Ortsteil Zumhof in der Gemeinde Brennberg.
Die Kreiswerke werden kurzfristig Maßnahmen zur Wiederherstellung der vorgeschriebenen Trinkwasserqualität durchführen. Sobald das Wasser wieder den mikrobiologischen Anforderungen entspricht, werden alle betroffenen Bürger umgehend informiert.
PM Landratsamt Cham / FC