Ein 68-jähriger Mann hat zugegeben, Tiere ohne Betäubung durch den sogenannten Kehlschnitt getötet und das Fleisch anschließend ohne amtliche Beschau an andere Menschen verkauft zu haben. Seit November vergangenen Jahres schon ermitteln die Waldmünchener Beamten gegen den im östlichen Landkreis Cham wohnhaften Mann. Nun muss sich der Mann unter anderem wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz bzw. Lebensmittelgesetzbuch verantworten.
Ein Zeuge hatte vom Tun des Mannes Kenntnis erlangt und ließ der Polizei Lichtbilder und Videosequenzen der Schächtungen der Tiere zukommen. Die Ermittlungen der Polizei, in enger Zusammenarbeit mit dem Veterinäramt Cham, erhärteten den Tatverdacht, dass der Mann an mehreren Örtlichkeiten im Landkreis Cham, aber auch in Tschechien, die illegalen Schächtungen vornahm.
Nach Sachvortrag, beantragte die zuständige Staatsanwältin der Staatsanwaltschaft Regensburg, Zweigstelle Straubing, beim Amtsgericht Regensburg einen Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung des Beschuldigten. Dieser wurde am Donnerstagmorgen durch Kräfte der Polizei Waldmünchen und Mitarbeitern des Veterinäramtes Cham vollzogen. In der Wohnung des Mannes konnten Beweismittel in Form von Schlachtutensilien und Schaffleisch festgestellt werden.
In der anschließenden Beschuldigtenvernehmung räumte der Mann, nach Vorlage der Lichtbilder, ein, in den letzten vier Jahren ca. 10 Ziegen und Schafe im Bereich Waldmünchen bzw. Furth im Wald und ca. 10 Tiere in Tschechien, ohne vorherige Betäubung, durch einen Kehlschnitt getötet zu haben. Die zerlegten Tiere führte er ohne amtliche Fleischbeschau nach Deutschland ein und lieferte sie an Dritte aus. Das Motiv des Täters ist nach seiner Aussage in seinem Glauben begründet. Er ist bekennender Muslim und er dürfe nur sog. „reines“ Fleisch essen, welches ohne vorherige Betäubung getötet worden ist. Das Tier müsse ausschließlich durch einen Kehlschnitt zum vollständigen Ausbluten und somit zu Tode gebracht werden. Er gab an, nicht gewusst zu haben, dass diese Art der Tötung in Deutschland ohne Genehmigung verboten sei.
Sog. „Halal-Fleisch“ ist bei weitem teurer, als in Deutschland rechtskonformes geschlachtetes Fleisch und deshalb besteht hierdurch erhöhte Nachfrage auf dem Schwarzmarkt.
Der Tatverdächtige muss sich nun wegen einer ganzen Reihe von Vergehen gegen das Tierschutzgesetz bzw. Lebensmittelgesetzbuch und zudem wegen mehrerer Ordnungswidrigkeiten gegen die Tierische Lebensmittelhygieneverordnung verantworten.
Gegen weitere Personen, hauptsächlich Schaf- und Ziegenzüchter, wurden Verfahren wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz u. a. eingeleitet, weil sie dem Hauptbeschuldigten die Tiere ohne gesetzeskonforme Dokumentation verkauften und zudem teilweise Räumlichkeiten für seine illegalen Schlachtungen zur Verfügung stellten.
pm/MS