Heute ist die Kulanzwoche bei der FFP2-Maskenpflicht in Bayern vorbei. Von jetzt an drohen im öffentlichen Personennahverkehr und Geschäften ein Bußgeld von 250 Euro, wenn diese Maskenpflicht nicht eingehalten wird. Eine gleichwertige Maske ist auch möglich. Bereits vergangene Woche hatte sich der Großteil bereits an die neue Regelung gehalten.
Die bayerische Polizei wird nach Angaben aus dem Innenministerium die Einhaltung der Maskenpflicht im Nahverkehr «verstärkt kontrollieren» - zudem soll es auch Kontrollen der Betreiber geben. Die Bußgelder dürfen allerdings nur von der Polizei oder Ordnungsdiensten verhängt werden.
Im Einzelhandel sieht das Innenministerium die Kontrolle der Maskenpflicht als Aufgabe der Betreiber. Die Polizei werde im Einzelfall aber «natürlich bei der Durchsetzung der verschärften Maskenpflicht» helfen. Besondere Sicherheitsmaßnahmen sind laut Handelsverband Bayern nicht geplant. In der Kulanzwoche habe es keine größeren Probleme gegeben und die Kunden seien bereits fast ausnahmslos mit den geforderten Masken gekommen.
Seit vergangenem Montag gilt in allen Geschäften und im öffentlichen Nahverkehr in Bayern eine Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken zum Schutz vor dem Coronavirus. Auch vergleichbare oder höhere Standards sind erlaubt. Das Innenministerium nennt konkret: FFP3, N95, P2, KF94, DS und KN95. Masken dieser Kategorien schützen - sofern korrekt getragen - besser vor dem Coronavirus als Stoffmasken, besonders auch den Träger selbst.
Die neue Regelung hat teilweise zu erhöhten Preisen für FFP2-Masken und Engpässen in einzelnen Geschäften geführt. Die Versorgung sei aber gesichert, versicherten Innenministerium, Handelsverband und Apothekerverband zuletzt.
dpa/MB
Bereits vergangene Woche hat die Polizei in der Regensburger Innenstadt die Einhaltung der FFP2-Maskenpflicht kontrolliert.