Mi, 20.05.2020 , 17:06 Uhr

Künstlerhilfsprogramm in Bayern: Online-Antragsstellung ab sofort möglich

Ab sofort können Künstler in der Corona-Krise in Bayern einen Online-Antrag zur finanziellen Nothilfe stellen. Berechtigt sind freischaffende Künstlerinnen und Künstler. Der Freistaat Bayern hat für dieses Hilfsprogramm 140 Millionen Euro bereit gestellt. 

Freischaffende Künstler in Bayern können nun endlich das Corona-Hilfsprogramm der Bayerischen Staatsregierung in Anspruch nehmen. Der Online-Antrag für Soforthilfe stehe bereit, teilte Kunstminister Bernd Sibler (CSU) am Dienstag in München mit. Insgesamt 140 Millionen Euro seien dafür vorgesehen, um den Lebensunterhalt der Künstlerinnen und Künstler zu sichern und Honorarausfälle zu kompensieren. Wegen der corona-bedingten Einschränkungen haben viele Kulturschaffende keine Einnahmen mehr und stecken deswegen in großen finanziellen Schwierigkeiten.

Unter kuenstlerhilfe-corona.bayern ist das Formular im Netz zu finden. Zudem ist eine Hotline für Informationen und Fragen zum Programm eingerichtet, die Dienstag bis Freitag zwischen 10 und 13 Uhr besetzt ist.

Die Bezirksregierungen würden die Anträge bearbeiten und sich um eine zügige Auszahlung der Soforthilfe kümmern, hieß es aus dem Kunstministerium. Das Hilfsprogramm des Freistaats war von der Kulturbranche begrüßt worden, allerdings hatten viele die schleppende Umsetzung kritisiert. Insgesamt umfasst der Kulturrettungsschirm in Bayern 200 Millionen Euro. Sibler sagte, die Kunst- und Kulturszene müsse auch mittelfristig verstärkt unterstützt werden.

 

Über drei Monate monatlich bis zu 1.000 Euro

Künstlerinnen und Künstler sollen über drei Monate monatlich bis zu 1.000 Euro erhalten, wenn ihre fortlaufenden Einnahmen zur Sicherstellung des Lebensunterhalts aufgrund der Corona-Pandemie nicht ausreichen,“ unterstreicht der Chamer Landtagsabgeordnete und Mitglied des Haushaltsausschusses, Gerhard Hopp. Antragsberechtigt sind freischaffende Künstlerinnen und Künstler mit Hauptwohnsitz in Bayern, wenn sie nach Künstlersozialversicherungsgesetz versichert sind oder nachweisen können, dass sie ihren Lebensunterhalt überwiegend mit erwerbsmäßiger künstlerischer Tätigkeit verdienen. Auch wenn sie nicht über die Künstlersozialkasse (KSK) versichert sind, inhaltlich aber die Kriterien der KSK für eine künstlerische Tätigkeit erfüllen, sind sie antragsberechtigt. Dies ermöglicht zum Beispiel auch punktuell beschäftigten Künstlerinnen und Künstlern wie Schauspielerinnen und Schauspielern eine Unterstützung. Die Anträge werden bei den Bezirksregierungen bearbeitet, die sich um eine zügige Auszahlung der Soforthilfe kümmern.

Hopp: „Das Hilfsprogramm war zuletzt nach verschiedenen Rückmeldungen aus der Kunst- und Kulturszene erweitert worden, sodass noch mehr Personen nun anspruchsberechtigt sind. Wir haben die Rückmeldungen ernst genommen und Anpassungen am Programm vorgenommen, um der Lebenswirklichkeit unserer Kunst- und Kulturschaffenden gerecht zu werden.“ Die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse ist nun keine zwingende Voraussetzung mehr.

 

Kultur-Rettungsschirm: 200 Millionen und sechs Programme

„Kunst und Kultur sind für uns lebenswichtig. Deshalb wollen wir von Seiten des Freistaats auch in der Krise ein verlässlicher Partner sein. Bayern ist sich als Kulturstaat seiner besonderen Verantwortung für unsere Kulturschaffenden bewusst“, so Hopp. Bayern hatte vergangenen Donnerstag einen Kultur-Rettungsschirm vorgestellt. Mit den angekündigten rund 200 Millionen Euro und sechs aufeinander abgestimmten Programmen, darunter das Künstlerhilfsprogramm, leiste der Freistaat unbürokratische Hilfe, betont Haushaltspolitiker Hopp. Ziel sei, die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Künstlerinnen und Künstler, Kulturschaffende und Kreative sowie die Kulturlandschaft abzufedern und Strukturen zu sichern. „Mir ist bewusst, dass die Kunst- und Kulturszene nicht nur Soforthilfen benötigt, sondern auch mittelfristig verstärkt unterstützt werden muss. Mit unseren Hilfsprogrammen können wir sagen: Kunst und Kultur haben in Bayern eine gute Perspektive“, betont Hopp abschließend.

 

Weiterführende Informationen:

Die Hotline für Informationen und Fragen zum Künstlerhilfsprogramm ist unter 089/233 289 22 von Dienstag bis Freitag zwischen 10 Uhr und 13 Uhr zu erreichen. Die Beratung findet durch das Kompetenzzentrum Kultur- und Kreativwirtschaft der Landeshauptstadt München statt. Informationen zum Künstlerhilfsprogramm des Kunstministeriums: https://wk.bayern.de/hilfsprogramm

FAQs und weiterführende Links zum kulturellen Leben während der Corona-Pandemie sowie zu Hilfsprogrammen: https://www.stmwk.bayern.de/corona

Informationen zur Hilfe für Künstler und Kreative mit Hinweisen auch zum Sozialschutz, zur Künstlersozialversicherung, zu steuerlichen Hilfsmaßnahmen und zum Kurzarbeitergeld: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/hilfen-fuer-kuenstler-und-kreative-1732438

„Kunst trotz Corona“: https://www.stmwk.bayern.de/kunst-und-kultur/kunst-und-kultur-trotzen-corona.html

 

 

 

dpa / MdL Gerhard Hopp / mb

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