Mi, 07.06.2017 , 08:31 Uhr

Kriminalbeamte: Täter von Arnschwang hätte nicht in das Heim gehört

Nach dem tödlichen Angriff eines Asylbewerbers auf ein Flüchtlingskind kritisiert der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK), dass der Mann mit elektronischer Fußfessel in der Unterkunft wohnen durfte. «Wir (…) halten die Fußfessel in solchen Fällen und bei echten Gefährdern für ein reines Scheininstrument, das Sicherheit vielfach nur vorgaukelt», sagte BDK-Bundesvize Ulf Küch den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Mittwoch).

«Als erfahrener Kriminalbeamter muss ich sagen: Ich kann nicht nachvollziehen, dass dieser Fußfesselträger in einer Flüchtlingsunterkunft leben durfte.» Der Mann, der in dem Heim in Arnschwang in der Oberpfalz am Samstag ein Kind aus Russland getötet hatte, sei als Gewalttäter bekannt gewesen. Der 41-Jährige war bei der Tat von Polizisten erschossen worden.

Der Mann aus Afghanistan war ein verurteilter Straftäter gewesen. Nach Angaben der Regierung der Oberpfalz hätte der Mann abgeschoben werden sollen. Doch er hatte sich rechtlich dagegen gewehrt, so dass 2014 ein Abschiebeverbot ausgesprochen worden war. Als konvertierter Christ drohe ihm Gefahr in Afghanistan, hatte er damals behauptet.

Der BDK-Vize sieht darin keinen Einzelfall: «Dass muslimische Flüchtlinge in Deutschland zum Christentum konvertieren, halte ich für einen Trick, um im Land bleiben zu können», sagte Küch. «Muslime dürfen den Glauben nicht wechseln. Da muss schon viel passieren, dass Muslime ihre Religion aufgeben. Wenn die Abschiebung des Täters daran gescheitert ist, dass er seinen Glauben gewechselt hat, dann muss man nur eins und eins zusammenzählen.»

dpa/MF

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