Die geplante Halle gilt nach dem Baugesetzbuch als privilegiertes landwirtschaftliches Vorhaben im Außenbereich. Das Landratsamt prüfte den Antrag gemeinsam mit mehreren Fachstellen.
Das Ergebnis: Es gibt nach Einschätzung der Behörden keine rechtlichen Gründe, die Genehmigung zu verweigern.Auch das Bayerische Bauministerium bestätigte diese rechtliche Einschätzung. Deshalb hatte der Antragsteller einen Anspruch auf die Baugenehmigung.
Das Vorhaben wird in Gmünd kritisch diskutiert. Anwohner hatten unter anderem Bedenken wegen des Standorts und möglicher Belastungen geäußert.
Das Landratsamt betont, dass diese Einwände geprüft wurden. Die Behörde konnte den Bauherrn jedoch nicht verpflichten, einen anderen Standort zu wählen, solange der beantragte Standort rechtlich zulässig ist.
Die Genehmigung enthält verbindliche Vorgaben für den Betrieb der Halle. Dazu gehören unter anderem Regeln für Anlieferungen und Fahrwege. Damit sollen mögliche Belastungen durch Geruch und Lärm möglichst gering gehalten werden.
Die noch laufenden Petitionen im Bayerischen Landtag werden unabhängig von der erteilten Baugenehmigung weiter behandelt.
Landratsamt Regensburg/JM
Wir haben uns Anfang Juli mit den betroffenen Anwohnern getroffen: